Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 174

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der eine Gesellschaft gegründet wird, die sich der öffentlichen Kontrolle, sprich der Rechnungshofkontrolle, entziehen kann.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat eben gehofft, daß eben ein ganzer Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird, aber nicht dieser Ansatz oder Stolperer, salopp gesagt. Sie werden daher verstehen, daß wir diesem Ansatz nicht unsere Zustimmung geben können. (Zwischenruf des Bundesrates Schaufler. ) Herr Kollege! Nicht, weil es nicht richtig ist, sondern weil es nur eine Andeutung, ein Ansatz ist und kein Schritt in die richtige Richtung.

Nun zur 57. ASVG-Novelle. Auch dieser wird meine Fraktion die Zustimmung nicht erteilen können. Wir finden es unfair, daß die sogenannte Opting-out-Möglichkeit im Sozialversicherungsbereich permanent geändert wird. Das heißt also, jene Menschen, die davon Gebrauch machen, sind einer ständigen Unsicherheit unterworfen.

Das ist, so glaube ich, auch eine Visitenkarte dieser Koalitionsregierung, daß anläßlich einer Sitzung zwei Novellen zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, nämlich die 56. und die 57. Novelle, zur Beschlußfassung vorliegen. Das, meine Damen und Herren, kann nicht der Auftrag eines Gesetzgebers sein, sondern es ist klipp und klar das Ziel der Regierungsparteien, Unklarheiten im Sozialversicherungsbereich zu schaffen und die Novellenflut im Sozialversicherungsbereich weiter fortzusetzen. Sie wollen im Bereich der Sozialversicherung keine Transparenz. Deshalb wird auch meine Fraktion, wie schon gesagt, nicht zustimmen.

Ein paar Bemerkungen noch zur 23. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Bei dieser Vorlage handelt es sich um keine Besserstellung der Versicherten, denn diese bringt eine Beitragserhöhung, eine stille Anhebung der Mindestbeitragsgrundlage um 12 Prozent binnen zwei Jahren und gleichzeitig eine Anhebung des Einheitswertes von 45 000 S auf 50 000 S. Das stellt eine eklatante Erhöhung dar. Der Hohn und die Tücke dieser Vorlage liegen aber auch darin, daß einerseits die Beiträge erhöht werden, Sie aber andererseits auch eine Umschichtung aus dem Unfallversicherungsbereich in den Krankenversicherungsbereich legitimieren wollen.

Meine Damen und Herren! Das heißt, Sie haben im Bereich der Unfallversicherung bisher zu viele Beiträge kassiert, Sie schichten um und kassieren weiter. Und obwohl Sie umschichten, erhöhen Sie die Beiträge. Das, meine Damen und Herren, ist eine unehrliche Politik. Sie werden verstehen, daß meine Fraktion dieser unehrlichen Politik nicht Folge leistet und nicht zustimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.20

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Franz Gruber das Wort.

19.20

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hoher Bundesrat! Schon wieder keine Zustimmung! (Heiterkeit.) Herr Kollege Scheuch, wie wirst du denn das den Oberkärntner Bäuerinnen erklären? (Bundesrat Weilharter: Wir sind für die Bauern, nicht gegen die Bauern!)

Die Chipkarte wird spätestens mit 1. Jänner 2000 den Krankenschein in Österreich ablösen. (Bundesrätin Haunschmid: 2002!) Damit soll ein noch einfacherer Zugang zu den medizinischen Einrichtungen und zur ärztlichen Hilfe ermöglicht werden.

Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz ... (Bundesrat Ing. Scheuch: Nicht lesen, auswendig sagen!)  – Gib eine Ruh’! Jetzt bin ich dran! – Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 wurden die Wartezeitbestimmungen für die Pensionen für alle Österreicher wesentlich verschärft und die Eintrittsmöglichkeiten für die vorzeitige Alterspension erschwert. Besonders hart traf diese Entscheidung jene Bäuerinnen, die sich 1992 freiwillig für die Bäuerinnen-Sozialversicherung entschieden haben. Nunmehr ist es gelungen, allen Bäuerinnen, die vor dem September 1946 geboren sind, den Pensionseintritt nach den alten günstigeren Wartezeitbestimmungen zu ermöglichen.


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