Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 240

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ein wesentlicher Bestandteil zur Schaffung dieses Vertrauens ist ein geeigneter rechtlicher Rahmen für die Informationsgesellschaft. Bei aller Wertschätzung für freiwillige Verhaltenskodizes und -standards kommt man meiner Überzeugung nach aber nicht umhin, auch gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Das Internet kann in diesem Sinn kein rechtsfreier Raum sein, denn sonst könnte vor allem der Schutz der Anwender vor dem Eingriff in ihre Rechte und in ihr Vermögen nicht gewährleistet werden. Die rechtlichen Grauzonen im Internet und das Mißbrauchspotential dieser Technologien stellen für viele Unternehmen und auch Verbraucher ein gewichtiges Investitions- beziehungsweise Kommunikationshindernis dar. Dem kann letztlich nur mit klaren und eindeutigen verbindlichen, also rechtlichen, Regelungen begegnet werden; Regelungen, die nicht allein auf die österreichischen Bedürfnisse abstellen, sondern auch dem grenzüberschreitenden Charakter dieser Medien Rechnung tragen.

Sowohl das Fernabsatz-Gesetz als auch das Signaturgesetz sind solche Regelungen, und sie haben ein gemeinsames Ziel: Es geht darum, Sicherheit, Vertrauen und Transparenz zu schaffen.

Das Signaturgesetz trägt dafür Sorge, daß die Anwender der modernen Medien darüber Bescheid wissen, mit wem sie es zu tun haben, wer ihr jeweiliges Gegenüber ist, und daß die übermittelten Daten authentisch sind oder ein Mißbrauch zumindest erkannt werden kann.

Das Fernabsatz-Gesetz trägt den Anliegen des Verbraucherschutzes Rechnung, indem dem Konsumenten die erforderlichen Informationen über die bestellte Ware oder Dienstleistung ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und ein gesetzliches Rücktrittsrecht eingeräumt wird.

Es ist heute schon absehbar – und das möchte ich insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen des Herrn Bundesrates der Österreichischen Volkspartei sagen –, daß bei beiden Gesetzen unter Beachtung der internationalen, insbesondere aber der Entwicklung in der Europäischen Union weitere Regelungen folgen müssen und auch werden. Dabei geht es keineswegs um Akte einer Überregulierung, sondern darum, daß auch in der elektronischen Welt rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden und gesichert sind. Das ist für alle Anwender von Bedeutung, für die Unternehmer ebenso wie für die Konsumenten.

Ein stringenter und einheitlicher Rechtsrahmen für die Informationsgesellschaft liegt in diesem Sinne im rechts-, wirtschafts- und verbraucherpolitischen Interesse aller Beteiligten. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluß im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Produkthaftungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite