Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 30

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Berichterstatter Georg Keuschnigg: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf Ihnen folgenden Bericht zur Kenntnis bringen:

Das Umweltsenatsgesetz wurde bis zum 31. Dezember 2000 befristet erlassen. Somit ist ab 1. Jänner 2001 in Verfahren nach dem zweiten Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes nach der Entscheidung der Landesregierung als UVP-Behörde kein weiterer Instanzenzug möglich. Damit entscheidet auch kein unabhängiges Tribunal im Sinne des Artikels 6 EMRK in UVP-Angelegenheiten. Die Belastung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts würde noch weiter verstärkt und die Verfahrensdauer beim investitionsintensiven Anlagenrecht weiter verlängert. Um die in Diskussion stehende Landesverwaltungsgerichtsbarkeit nicht vorwegzunehmen, wurde der Umweltsenat im Jahre 1993 befristet eingerichtet. Bis zur Verwirklichung dieses Vorhabens soll der Fortbestand des Umweltsenates als inzwischen bewährte UVP-Behörde zweiter Instanz gesichert werden.

Der Umweltsenat soll als UVP-Behörde zweiter Instanz weiter bestehen bleiben. Mit der Neuerlassung des USG wird das in der bisherigen Vollzugspraxis des Umweltsenates bewährte Modell von nebenberuflich tätigen Mitgliedern weitergeführt. Um die personellen Ressourcen zu optimieren, sollen die Ersatzmitglieder zu ordentlichen Mitgliedern bestellt werden.

Da die im Artikel 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltene Verfassungsbestimmung die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung einschränkt, bedarf diese der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. November 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger. Ich erteile ihm dieses.

10.09

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Inhalt des uns zur Beschlussfassung vorliegenden Bundesgesetzes ist die weitere Aufrechterhaltung eines unabhängigen Umweltsenates. Wie wir alle wissen, kannte man die Form des Senates schon im alten Rom. Senatoren finden wir nicht nur im alten Rom, sondern heute auch in Teilen der westlichen Welt, unter anderem auch in den USA.

Warum spreche ich das an? – Einige Kollegen von der christdemokratischen Fraktion und ich haben am Allerseelentag eine Fahrt – wohlgemerkt auf eigene Kosten! – über Einladung des Vatikans und der römischen Regierung nach Rom gemacht und konnten dort auch den ältesten Senat, nämlich den römischen Senat, ein Urparlament, besichtigen. Der Zweck unserer Reise lag allerdings darin, dass wir als Mitglieder des Bundesrates an einer, wie ich glaube, für die Zukunft sehr bedeutenden Tagung teilnehmen wollten und auch teilgenommen haben, bei der es um das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen armen und reichen Staaten auf unserem Globus gegangen ist.

Ich glaube, dass dies für uns alle bedeutsam sein wird. Wir konnten nämlich bei dieser Tagung feststellen, dass sich diese Schere dramatisch verändert hat. Noch vor 20 Jahren konnte der fünftreichste Staat der Erde ein 50-mal so hohes Bruttonationalprodukt erreichen wie der fünftärmste. Diese Schere hat sich insofern verändert, als das zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr das 50-Fache, sondern das 75-Fache ausmacht. Unter dem Strich bedeutet das, die armen Staaten werden immer ärmer und die reichen werden immer reicher.


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