Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 65

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Es ist doch der Sinn der Union, einen Ausgleich herbeizuführen und Länder an den Wohlstand heranzuführen. Ich bin an sich irritiert und überrascht, dass der Präsident einer Gewerkschaft wie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, die sich in ihren Zielsetzungen an sich der Solidarität verpflichtet fühlt, genau bei diesem Punkt plötzlich ein Limit definiert, das mit Solidarität überhaupt nichts mehr zu tun hat, sondern bei dem offensichtlich nur die Position vertreten wird: Das Hemd ist mir näher als der Rock. – Das ist auch eine mögliche Position, aber dann soll man das klar sagen. Es ist nicht meine Position, weil in der Erweiterung der Union eine große Chance liegt, einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Europa zu leisten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Berichte getrennt erfolgt.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1999 (Grüner Bericht 1999) sowie Empfehlungen 2000 der Kommission gemäß § 7 LWG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2001 gemäß § 9 Abs. 2 LWG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Förderung der Maschinenstickerei im Lande Vorarlberg getroffen werden (Stickereiförderungsgesetz), BGBl. Nr. 222/1956, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 187/1985, aufgehoben wird (262/A und 332/NR sowie 6227/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Förderung der Maschinenstickerei im Lande Vorarlberg getroffen werden, aufgehoben wird.

Ich bitte Herrn Bundesrat Neuner um die Berichterstattung.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrats vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Förderung der Maschinenstickerei im Lande Vorarlberg getroffen werden, aufgehoben wird.


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