Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 125

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zitieren –, dass Personen, die "nach dem 31. Juli 1997 mit einer Funktion nach dem Bundesbezügegesetz betraut werden," – dazu gehört ein Mitglied der Bundesregierung – "innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Funktion schriftlich erklären, daß auf sie weiterhin die Rechtsvorschriften nach § 49e Abs. 4 Z 2 anzuwenden sind." – Zitatende.

Inhaltlich habe ich diesen Sachverhalt in meiner Begründung beschrieben. Es geht darum, dass die nach dem neuen Gesetz an sich nicht mehr existierende pensionsrechtliche Zusammenrechnung von Dienstzeiten "in der Politik", wie man so umgangssprachlich sagt, auch weiterhin vorgenommen werden kann, und zwar dann, wenn der Betreffende schon einmal bundespolitisch tätig war – in vorliegenden Fall im Nationalrat!

Mit der vielleicht beim ersten Mal fehlenden Präzision frage ich Sie persönlich, ohne Verpflichtung zur Antwort, ob Sie eine solche Erklärung nach Ihrem Eintritt in die Bundesregierung abgegeben haben? (Beifall bei der SPÖ.)

17.32

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Herrn Bundesminister Dipl.-Ing. Michael Schmid das Wort. – Bitte.

17.32

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Michael Schmid: Ich antworte Ihnen noch einmal, dass ich auf Grund der "Anspannungstheorie", wenn Sie wissen, was das ist (Ruf: Nein!)  – Sie lesen mir da Paragraphen vor, die ich nicht kenne und mit denen ich mich nicht beschäftige, aber ich bin ... (Bundesrätin Fuchs: Das ist viel Geld!)  – Na ja, ich kann es mir anschauen.

Ich bin unterhaltspflichtig geschieden. Meine unterhaltsberechtigte Gattin hat nach der Anspannungstheorie Ansprüche, die ich wahrzunehmen habe. – Das ist die Antwort.

Wie oft wollen Sie sie noch haben? – Ich habe nie ein Geheimnis daraus gemacht, weil ich auch keinen Grund dafür sehe und als Bürger und auch als österreichischer Minister den Verpflichtungen, die einem der Staat auferlegt, nachkomme. Aber machen Sie sich um mich keine Sorgen. Ich werde mit meiner beruflichen Tätigkeit auch nach mehr als neun Jahren Berufsverbot mit Sicherheit für mich das Auslangen finden.

Das ist die Antwort. Sie können mich noch drei Mal fragen, aber auf die unmittelbaren Paragraphen – ich bitte um Nachsicht – antworte ich deswegen nicht, weil Sie das in Ihre schriftliche Anfrage schreiben hätten müssen, damit man sich darauf vorbereiten kann, denn gerade diese Gesetzesmaterien halte ich, wenn Sie so wollen, für unlesbar. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Konecny: Unlös bar haben Sie es offenbar nicht gefunden!)

17.33

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. – Bitte. (Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid  – in Richtung des Bundesrates Konecny –: Darf ich Ihnen ein Stichwort geben? – Klestil!)

17.34

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Man kann es eigentlich in drei Sätzen auf einen Nenner bringen. (Bundesrat Prähauser: Vielleicht geht es in zwei!) Der Inhalt dieser dringlichen Anfrage der Sozialdemokraten war doch, ob diese Regierung noch handlungsfähig ist? – Das kann man 100-prozentig bejahen. (Bundesrätin Schicker: Du weißt das!)

Zweitens ist Ihnen in Ihrer Anfrage vermutlich ein Gedankenfehler unterlaufen, denn in der Präambel zielen Sie nicht auf Herrn Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid ab, sondern auf den Justizminister – daher falsche Adresse!

Drittens wollen Sie – das war vielleicht der eigentliche Grund dafür, wahrscheinlich haben Sie es nur nicht geschafft, es auszuformulieren – mit Ihrer Anfrage wissen, wer bei einer etwaigen Regierungsumbildung der Nachfolger des Infrastrukturministers wird. (Bundesrat Prähauser:


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