Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 108

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vorher gewusst hätte, wäre ich sicher nicht in dieses Institut gegangen. (Bundesrat Dr. Nittmann: Bitte lieber ORF, übertrag das in voller Länge!)

Fünftens bezweifle ich, dass mich der Herr Staatssekretär als Bundesrätin Bruni Fuchs erkannt hat, weil ich noch nie mit ihm Kontakt hatte, wir in diesen Räumlichkeiten 64 Personen sind, ich in keinem Ausschuss mit ihm zu tun habe und er meines Wissens nach seit seiner Tätigkeit einen einzigen Auftritt hier vor diesem Gremium hatte. (Bundesrat Grissemann: Haben Sie eine Perücke aufgehabt? – Bundesrätin Haunschmid: Krankenschein! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich bin nicht so eitel, dass ich mir einbilde, dass er gerade mich von diesen 64 Mitgliedern des Bundesrates kennt. Vor allem bin ich mit einem ganz normalen Krankenschein, wie viele andere Patienten an diesem Tag auch, zu dieser Untersuchung gekommen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Werter Herr Minister! Ich kann eine Täter-Opfer-Umkehrung absolut nicht akzeptieren, und ich kann auch eine Verniedlichung und ein Negieren von Gesetzesübertretungen nicht zur Kenntnis nehmen.

Ich fordere Sie daher auf, Herr Bundesminister: Suchen Sie keine Schlupflöcher und keine Hintertüren! Zeigen Sie den Freiheitlichen den Weg zu einer ehrlichen, korrekten Konfliktlösung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Mag. Herbert Haupt das Wort. – Bitte.

16.17

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Fuchs! Ich möchte Sie korrigieren, da ich glaube, dass Sie von einer diametral falschen Rechtsauffassung ausgehen. (Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!)

Es ist nicht so, dass jemand ein absolutes Berufsverbot hat, wenn er in die Bundesregierung eintritt, sondern er hat nur ein Berufsverbot zu Erwerbszwecken.

Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, dass das der entscheidende Unterschied ist. Ein Berufsverbot aus Erwerbszwecken und ein absolutes Berufsverbot sind zwei grundverschiedene Angelegenheiten. Ich darf schon darauf hinweisen, dass es für hoch qualifizierte Berufe, die nicht nur ein großes intellektuelles Ausmaß, sondern auch ein praktisches und visuelles Ausmaß erfordern, wie etwa der Beruf eines Radiologen oder auch andere Berufe etwa im technischen Bereich, im medizinischen Bereich, im weitesten Sinn aber auch in anderen qualifizierten Berufen in unserer Gesellschaft, erforderlich ist, wenn man nicht zeitlebens von der politischen Tätigkeit abhängig sein will, auch in der Zeit, in der man Freizeit hat – das gilt für die Ausübung von Mandaten, die ein Berufsverbot für Erwerbszwecke beinhalten –, sich durch Fortbildung und Weiterbildung à jour zu halten. (Zwischenruf der Bundesrätin Fuchs. )

Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, dass das ein Problem ist, das in der politischen Diskussion schon sehr häufig zur Diskussion gestanden ist. In der Diskussion um die Politikerabfertigungen, um die Politikerpensionen hat man ein Problem früher so gelöst, indem man den Menschen nach der damaligen Auffassung eine hohe finanzielle Abgeltung für die Ausübung ihres erlernten, oftmals auch geliebten Berufes anheim gestellt hat. Heute, da es in diesem Bereich andere Möglichkeiten gibt und wir alle auch wissen, dass das Leben eines Politikers nicht mehr so langfristig, sondern eher kurzfristig ist oder manche auch nur temporär in die Politik einsteigen, besteht auch die Verpflichtung, sich in solchen Berufen neben der anspruchsvollen politischen Tätigkeit fort- und weiterzubilden. Das ist eine Conditio sine qua non, um im weiteren Leben nicht abhängig und Almosenempfänger der Gesellschaft zu werden.

Ich glaube daher, dass wir aus dieser Überlegung und nach der Auffassung entsprechend der Verfassungslage der Republik, nämlich die Meldepflicht an den Unvereinbarkeitsausschuss


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