Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 136

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gesetz über das Internationale Privatrecht, das Gerichtsgebührengesetz, die Vierte Durchführungsverordnung zum Ehegesetz, das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989, das Bankwesengesetz und das Krankenanstaltengesetz geändert werden (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 – KindRÄG 2001) (296 und 366/NR sowie 6275/BR der Beilagen)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz – Euro-GenBeG) (312/A und 371/NR sowie 6276/BR der Beilagen)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird (313/A und 372/NR sowie 6277/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Rechtspflegergesetz, die Exekutionsordnung, das Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht, das Gerichtsgebührengesetz, die Vierte Durchführungsverordnung zum Ehegesetz, das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989, das Bankwesengesetz und das Krankenanstaltengesetz geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 18 bis 20 hat Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung, Herr Bundesrat.

Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Meine Damen und Herren! Zu Tagesordnungspunkt 18 liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor. Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 19 liegt Ihnen ebenfalls der Bericht schriftlich vor. Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 20 liegt Ihnen der Bericht ebenfalls vor. Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. Ich erteile ihm dieses.


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