Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 131

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Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird, und

ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz) sowie zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetzes.

Die Berichterstattung über die Punkte 5 und 6 hat Herr Bundesrat Gottfried Kneifel übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Gottfried Kneifel: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird, bringen.

Ich gehe davon aus, dass dieser Bericht vollinhaltlich Ihren Unterlagen angeschlossen wurde und eine Verlesung im Detail daher nicht erforderlich ist.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der zweite Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, der den Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz) sowie zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetzes betrifft, ist vollinhaltlich den Anlagen beigeschlossen, sodass ich auf eine detaillierte Präsentation verzichte.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. – Bitte.

18.17

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die beiden Gesetze betreffend Nationalfonds und Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus anlangt, darf ich zunächst sehr glücklich sagen: Die positive Einstimmigkeit aller vier Parteien im Nationalrat, von denen die Gesetzesbeschlüsse gleichermaßen getragen wurden, ist ein Verdienst der Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. Sie sind aber genauso von der Sozialdemokratie unter Heinz Fischer und vielen anderen und von den Grünen getragen worden.

Ich glaube, dass wir aber auch all jenen danken können, die mitgewirkt haben, vor allem dem stellvertretenden Finanzminister der USA Stuart Eizenstat, dem Botschafter Sucharipa, dem Botschafter Winkler, dem Vertreter der Wirtschaft Dr. Herbert Pichler, der heute hier anwesend ist, Maria Schaumayer, der Botschafterin der USA Hall und vielen anderen.

Mit dem Entschluss, den Opfern des Nationalsozialismus mit dem Nationalfonds zu helfen, widerrechtliche Enteignungen aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur rückgängig zu machen und den damals betroffenen jüdischen Mitbürgern und ihren Erben zu erstatten, was ihnen


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