Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 143

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Vormittag schon vom Kärntner Landeshauptmann gehört, der in seiner Aufzählung auch einige Tausend zusammengebracht hat, die man letztendlich nicht mehr brauchen kann.

Da geht es um Bezirksgerichte, die geschlossen werden sollen. Da geht es um Finanzämter und Postämter, die zur Diskussion stehen. All das geht es um Strukturen, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben. Das alles wirkt sich natürlich am meisten im ländlichen Raum aus. Da hilft es auch nichts, wenn in schönen Sonntagsreden immer wieder gegen die Ausdünnung des ländlichen Raumes gewettert wird und am Montag darauf in Wien die Zusperrpläne verhandelt werden. Dem Bürger wird mit all diesen geplanten Maßnahmen der Zugang zum Recht erschwert, und das ist demokratiepolitisch sehr bedenklich. Eigentlich sollte es umgekehrt sein: Der Zugang zum Recht sollte erleichtert werden. (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: So ist es ja nicht! Das ist ja eine Polemik!)

Die Volksanwälte haben im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus festgestellt, dass sie eindeutig für den kostenlosen Rechtszugang sind. Das finde ich für sehr positiv.

Meine Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft ist eine nicht mehr wegzudenkende Institution in unserem Land. (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: ... die Bezirksgerichte zu?) Freilich, dort wird man sich informieren können. Das wird man am Bezirksgericht und nicht sonst irgendwo machen. – Meine Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft braucht aber, um für die Bürger weiter erfolgreich zu sein, auch eine verbesserte Rechtsgrundlage. Diese müssen wir schaffen. Aus der Volksanwaltschaft darf kein zahnloser Tiger werden.

Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Bericht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.14

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile es ihm.

19.14

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr geehrter Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft ist in den Artikeln 148a ff Bundes-Verfassungsgesetz und im Volksanwaltschaftsgesetz geregelt. Sie ist für Missstände in der Verwaltung zuständig, wobei bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesregierung und Volksanwaltschaft der Verfassungsgerichtshof angerufen werden kann.

Was bedeutet das konkret für die Institution Volksanwaltschaft? – Das bedeutet einerseits eine Gleichordnung zwischen einzelnen Ministerien und der Volksanwaltschaft und auf der anderen Seite die Möglichkeit der Aufzeigung von Missständen, in der Verfolgung von Prozessabläufen und Verwaltungsverfahren und auch in der Beurteilung von Verwaltungsverfahren.

Die Volksanwaltschaft ist ein Kollegialorgan. Im Artikel 148g Bundes-Verfassungsgesetz steht, dass die Volksanwaltschaft aus drei Mitgliedern besteht. Das stimmt natürlich nicht – hier widerspreche ich der Bundesverfassung, obwohl ich auf die Bundesverfassung angelobt wurde. Die Volksanwaltschaft besteht nicht nur aus den drei Spitzenvertretern, sondern auch aus allen Beamten. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit namens meiner Fraktion für die Tätigkeit der Spitzenorgane der Volksanwaltschaft und aller Beamter herzlich bedanken, und ich bitte die Spitzenvertreter – die Volksanwältinnen und den Volksanwalt –, diese Danksagung der freiheitlichen Fraktion auch den Mitarbeitern zukommen zu lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte nunmehr konkret auf den Bericht der Volksanwaltschaft eingehen. Es ist ein umfassender Bericht, den wir hier in Händen halten dürfen. Er unterscheidet – wenn man sich den Bericht genau anschaut – zwischen den Einzelfällen. Wir haben hier 9 186 Anfragen, und aus diesen Anfragen im Rahmen der Volksanwaltschaft, die den einzelnen Ministerien nach dem neuen Bundesministeriengesetz zugeordnet sind, ergeben sich auch grundsätzliche Problematiken.


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