Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 149

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Der kostenlose Zugang zum Recht ist uns ein wichtiges Anliegen, und wir wären, würde man diese Möglichkeit für den Bürger durch Auferlegung von Kosten erschweren, eher besorgt, denn es ist ungemein wichtig, dass man dem Bürger, dem man immer wieder sagt, dass Unkenntnis des Gesetzes vor Strafe nicht schützt, wenigstens einen kostenlosen Zugang zum Recht und zur Rechtsinformation ermöglicht. Denken Sie auch an die Bezirksgerichte, an die Rechtsanwaltskammern und an die Notariatskammern, die diesbezüglich wichtige Arbeit verrichten! Würde die Republik Österreich den Zugang zu den Rechtsinformationssystemen für den Bürger jetzt erschweren oder gar schwer zugänglich machen, dann würden wir das sehr bedauern! In diesem Punkt sind wir alle drei zweifellos einer Meinung. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen, der ÖVP und der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenso unterstützen wir natürlich jene Anregung, die von Herrn Vizepräsidenten Weiss gemacht wurde, dass die Anwendung der elektronischen Medien allen Bürgern möglichst leicht zugänglich gemacht wird. Wir bemühen uns, zumindest unsere Institution den Bürgern möglichst leicht nahe zu bringen, und wenn jemand mit dem elektronischen Medium umgehen kann und einen Internetanschluss hat, dann kann er mit der Volksanwaltschaft ohne irgendwelche Probleme wirklich ständig in direktem Kontakt sein und kann jederzeit mit einer unmittelbaren und kostenlosen Antwort rechnen.

Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass Sie heute schon sehr lange getagt haben und noch länger tagen müssen, und ich möchte das auch entsprechend berücksichtigen. Ich bedanke mich sehr für die lobenden und anerkennenden Worte für unsere Tätigkeit und für die Tätigkeit vor allem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hoch qualifizierte und ambitionierte Damen und Herren sind und uns bei unserer wichtigen Tätigkeit enorm unterstützen und uns diese Tätigkeit erst wirklich ermöglichen! Ohne diesen Mitarbeiterstab, der uns von der Republik zur Verfügung gestellt wird, könnten wir die vielen Anliegen der Bevölkerung zweifellos nicht in dem Ausmaß und in der – wie ich doch zu sagen können glaube – zufrieden stellenden Weise erledigen, wie das jetzt der Fall ist.

Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich danke Ihnen für jene zumindest moralische Unterstützung, die wir hier immer wieder erfahren haben, sowohl im Ausschuss als auch im Plenum. Wir finden hier ein offenes Ohr für unsere Anliegen, und wir haben immer zumindest verbale Unterstützung aus dem Bundesrat, und zwar sogar meistens von allen drei Fraktionen, für unsere wichtigen Anliegen bekommen. Ich danke Ihnen für diese Unterstützung! Sie tut gut, und wir brauchen diese, und auch unsere Nachfolger, die ab 1. Juli im Amt sein werden, werden diese Unterstützung brauchen.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Verständnis für unsere Tätigkeit und wünsche Ihnen für Ihre Aufgaben weiterhin viel Erfolg! – Danke.

19.45

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.


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