Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 39

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Im Hinblick auf die internationale Verankerung machen Änderungen der Autonomie eine offizielle Befassung Österreichs erforderlich. Österreich wurde in diesem Sinn vom Beginn der Reform an von SVP-Obmann und Kammerabgeordneten Brugger laufend über den Gang der parlamentarischen Arbeiten informiert. Hiezu eine Anregung meinerseits: Eine Anhörung beziehungsweise Konsultierung von Vertretern der deutschsprachigen Opposition "Freiheitliche" und "Union für Südtirol" wäre im Sinne einer umfassenden Meinungsbildung natürlich sinnvoll.

Hoher Bundesrat! Eine Verankerung der Landesbezeichnung "Südtirol" in der italienischen Verfassung wäre vor Jahren noch undenkbar gewesen. Möge "Südtirol" für alle Zeiten die Bezeichnung für dieses wunderschöne Land im Herzen Europas bleiben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.44

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Erdgasabgabegesetz, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2002) (499 und 539/NR sowie 6327 und 6338/BR der Beilagen)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2001), das Bundesfinanzgesetz 2001 (BGBl I Nr. 1/2001) und das Versöhnungsfonds-Gesetz (BGBl. I Nr. 74/2000) geändert werden (541/NR sowie 6328, 6329 und 6339/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung:

Es sind dies:

ein Budgetbegleitgesetz 2002 und

ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2001 und das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 6 und 7 hat Herr Bundesrat Buchinger übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Ludwig Buchinger: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH, das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite