Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 40

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Umsatzsteuergesetz 1994, das Erdgasabgabegesetz, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden.

Der Kurs der Budgetkonsolidierung, wie er in der Regierungsvorlage eines Bundesfinanzgesetzes 2002 niedergelegt ist, erfordert budgetwirksame Änderungen einer Anzahl von Bundesgesetzen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2001 und das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hoscher. – Bitte.

11.47

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Budget- und Finanzpolitik werden immer Anlass zu hitzigen Debatten geben, zumal in diese Bereiche unbestrittenerweise auch ideologische und gesellschaftspolitisch ausgerichtete Fragen einfließen, auch wenn das manchmal von mancher Seite bestritten wird. Es nützt nicht viel – um das gleich vorwegzunehmen, denn dieser Einwurf wird gleich kommen –, in diesem Zusammenhang mit der inzwischen ohnehin ausgeleierten Platte der Unkenntnis der Staatsschulden zu argumentieren, schließlich zieht dieses Scheinargument selbst innerhalb der Regierungsparteien nicht mehr besonders. (Bundesrätin Mühlwerth: Was? Ein Scheinargument?) – Selbstverständlich ein Scheinargument! Wenn Sie mir zuhören, dann werden Sie hören, ich werde das gleich näher ausführen.

Es war beispielsweise Ihr – sicherlich nicht Ihr, aber das mag noch kommen – Wirtschaftsminister, der erklärt hat, dass jeder über die Höhe der Staatsschulden Bescheid wissen musste, der zumindest bis vier zählen kann. Möglicherweise können Sie nicht bis vier zählen. Das kann und will ich nicht beurteilen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Bedeutende Funktionäre des ÖAAB beispielsweise stellen den Zeitpunkt der Erreichung des Nulldefizits in Frage. Ein einfaches FPÖ-Mitglied aus Kärnten richtet an die Himmelpfortgasse den Vorwurf einer herzlosen Technokratie-Politik. Die Vizekanzlerin betont, man habe bei der Besteuerung der Unfallrenten nicht sozial ausgewogen agiert. Der Sozialdemokratie nicht gerade nahe stehende Landesräte lehnen die Ambulanzgebühren ab. Die Landeshauptleute – und zwar unisono, nicht nur die zwei roten – gehen auf Distanz zum Finanzministerium. Der Budgetexperte Lehner, nicht unbedingt als Sozialdemokrat bekannt, wird mit der Aussage zitiert, die Länder seien hineingelegt worden. Die FPÖ-Spitze kündigt für 2003 eine große Steuerreform an, die natürlich nichts mit dem Wahltermin zu tun hat. Führende ÖVP-Politiker sehen dafür allerdings weder Spielraum noch Notwendigkeit, aber die Bevölkerung soll Vertrauen in die Budgetpolitik haben.

Wenn wir etwa die "Vorarlberger Nachrichten" vom 12. 04. 2001 heranziehen – das ist ein gutes Recht und auch eine gute Übung, dass die Zeitungsmeldungen von gestern die parlamentarischen Reden von heute sind; dem schließe ich mich gleich an –, so werden darin Sie, Herr Staatssekretär, zitiert.


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