Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 325

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Mag. Himmer: Was haben Sie schon dazu gesagt?), und das scheint mir am Ende dieser Debatte doch noch einmal notwendig zu sein. Es mag sein, dass der Herr Bundesminister nachher wieder das Bedürfnis hat, mir wie anderen Kolleginnen und Kollegen etwas mit auf den Weg zu geben. Bschortpackerl sind an sich ein ordentlicher Bestandteil des österreichischen Brauchtums, aber in diesem Fall nicht wirklich nützlich. Denn was hier heute von der Regierungsbank, aber auch von den Vertretern der Mehrheit geboten wurde, ist in Wirklichkeit der Versuch, möglichst viel von dem Rauch zu erzeugen, der die Argumentation vor dem Verfassungsgerichtshof ein bisschen vereinfachen soll. Die Solidarität für die Bauernkrankenkassa, strukturelle Veränderungen da und dort, die Reduzierung der Ebenen – all das, meine Damen und Herren und vor allem Herr Bundesminister, ist doch die Zuwaag‘. Das Entscheidende, worum es ging, ist der verzweifelte Versuch, doch noch etwas hereinzuholen, was Ihnen die Arbeiterkammerwähler versagt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ihre Regierung war im ganzen Machtrausch der Frühjahrsmonate des Jahres 2002 der festen Überzeugung, dieser Hauptverband werde ihr wie eine reife Frucht in den Schoß fallen, und hat vertrauensvoll und etwas blind auf die Arbeiterkammerwahlen gewartet. Diese Arbeiterkammerwahlen haben nicht das Ergebnis gebracht, das Sie, vor allem die Freiheitlichen, sich erwartet haben. (Bundesrat Freiberger: Aber sie sind drinnen! – Bundesrat Dr. Nittmann: Im Jahr 2002 sind Arbeiterkammerwahlen?) 2000 habe ich gesagt, Herr Kollege! (Bundesrat Mag. Gudenus: 2002!) Also gut. Und wenn ich mich versprochen habe, entschuldige ich mich bei Ihnen, dass ich Ihren intellektuellen Apparat so überfordert habe. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Diese Arbeiterkammerwahl hat mit der Deroutierung der freiheitlichen Arbeitnehmer und – korrekterweise gesagt: Tirol ausgenommen – mit maßgeblichen Verlusten des ÖAAB geendet. Davon, dass auf demokratischem Weg die Mehrheit im Hauptverband errungen werden könnte, war plötzlich nicht mehr die Rede, daher musste man sich etwas einfallen lassen. Das, was man sich zunächst einfallen ließ, war offenbar nicht so besonders wirkungsvoll, denn danach bekam Kollege Sallmutter höchstgerichtlich bescheinigt, dass er ordnungsgemäß bestellt sei und eine ordentliche Weile noch im Amt sein werde. Dann hat es – offenbar als Wahlkampfgag für die Wiener Landtagswahl gedacht – die Befehlsausgabe der Frau Riess-Passer in Oberlaa gegeben: Sallmutter muss weg!

Was wir nun also ein halbes Jahr lang erleben, ist immer dieselbe Melodie: manchmal – heute vom Herrn Bundesminister – auf zärtlichen Geigen vorgetragen, manchmal auch eher mit Trompeten und Tschinellen, wenn das einfache Parteimitglied die Melodie bestimmt (Heiterkeit bei der SPÖ), aber immer in derselben Richtung. Doch, meine Damen und Herren, Sie werden weder die Höchstrichter noch die österreichische Öffentlichkeit darüber hinwegtäuschen können, worum es wirklich geht.

Ich möchte am Ende meines Debattenbeitrags zunächst einmal das Verlangen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates einbringen, Frau Präsidentin, und zum Zweiten einen Entschließungsantrag, der ausdrücklich auf etwas Bezug nimmt, was heute debattiert wurde, was aber auch gestern der Herr Präsident angesprochen hat. Ich bringe ihn zunächst einmal zur Übergabe (der Redner reicht den Entschließungsantrag an Frau Präsidentin Haselbach) und zweitens zur Verlesung.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Professor Albrecht Konecny und GenossInnen betreffend Abwehr von Berufsverboten für standespolitische Interessenvertreter, eingebracht im Zuge der Debatte über den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (58. Novelle zum ASVG) (624 und 726/NR sowie 6400 und 6437/BR der Beilagen)

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss beinhaltet massiv kritisierte Unvereinbarkeitsbestimmungen für:


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