Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 93

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Medienbehörde zu betrauen, wenn im Rahmen der Verwaltungsreform danach getrachtet wird, die Bezirksverwaltungsbehörden zu stärken.

Gerade im Internet verhält es sich so, dass sich die Verhältnisse überaus rasch ändern, dass neue Angebote auf den Markt kommen und die Nutzer ihre Vorlieben und Favoriten rasch wechseln. Das Bundesministerium für Justiz wird daher den Vollzug und die Handhabung des Gesetzes mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln sehr genau beobachten und evaluieren.

Österreich nimmt – das stellt man fest, wenn man auch den internationalen Umfragen Glauben schenkt – bei der Nutzung der modernen Medien im internationalen Vergleich einen vorderen Rang ein. Daher wollen wir auch zur künftigen Entwicklung dieses noch jungen Rechtsgebietes beitragen und Anhaltspunkte dafür gewinnen, wo sich ein weiterer Bedarf ergibt. Es geht dabei primär um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowie um klare und transparente Regeln, die nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse der Nutzer liegen. Das E-Commerce-Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.20

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (Mietrechtsnovelle 2001 – MRN 2001) (533/A und 854/NR sowie 6500/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (855/NR sowie 6501/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (Mietrechtsgesetznovelle 2001) und

ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 5 und 6 hat Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.


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