Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 179

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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

20.40

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich bringe einige kurze Bemerkungen zu einem scheinbar unspektakulären Gesetz, und zwar zum Bundesgesetz über die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Mit diesem Gesetz wird die bisher bestehende "Arbeitsgruppe Bibliotheksautomation" in eine 100-prozentige Bundesgesellschaft ausgegliedert. Die im ehemaligen Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angesiedelte "Arbeitsgruppe Bibliotheksautomation" selbst war Nachfolgerin der Planungsstelle für wissenschaftliches Bibliothekswesen, die mit dem In-Kraft-Treten der neuen Bibliotheksordnung der Nationalbibliothek am 29. Juni 1995 aufgelöst wurde. Die Reise dieser Serviceeinrichtung findet daher vorläufig ihr Ende in einer GmbH.

Was so einfach als "Arbeitsgruppe" – unter Anführungszeichen – tituliert wurde, ist in Wahrheit eine zwar kleine, aber doch sehr wichtige und effiziente Stelle, die unter anderem alle Angelegenheiten der verbundweiten übergreifenden Aufgaben der automationsgestützten Verfahren im Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken zum Ziel hat. Dazu zählen etwa Planung, Koordinierung und Umsetzung einheitlicher Automationskonzepte ebenso wie die Erstellung von Migrationskonzepten und die Durchführung von Vergabeverfahren bei der Einführung neuer Systemkomponenten.

In diesem Zusammenhang bietet sich nun gerade mit der Implementierung des neuen EDV-Systems ALEPH 500 die Möglichkeit, im Rahmen einer Organisationsprivatisierung weitere Geschäftsfelder zu erschließen. Die heute zu beschließende GmbH hätte etwa die Chance, ihr Know-how in Zukunft auch bei entsprechenden Ausschreibungen umzusetzen, und auch für die geplante Schnittstelle zwischen dem Verbund der öffentlichen und jenem der wissenschaftlichen Bibliotheken scheint die flexible Gestaltung der Servicestelle von Vorteil zu sein. In Zeiten zunehmender Dichte des Informationsbezuges über neue Medien ist es vor allem auch für die erwähnten Bibliotheken unerlässlich, dass sie ihr Angebot in entsprechender Form darstellen und zugänglich machen können.

Erfahrungen, die mit dieser neuen GmbH gewonnen werden, können möglicherweise auch international umgesetzt werden, dies allerdings unter der Prämisse, dass mit § 3 Abs. 1 der Vorrang der Bedürfnisse des österreichischen Bibliothekswesens normiert ist.

Ich glaube, dass hier einiges an Synergien erzielt werden kann, wenn man beispielsweise auch an den Betrieb lokaler Bibliothekssysteme oder an die Unterstützung beim Ankauf von für die einzelne Bibliothek oft teuren Datenbanklizenzen denkt. Für mögliche neu hinzukommende Verbundteilnehmer – etwa die Parlamentsdirektion wäre in diesem Fall denkbar – ist die Gestion über einen detaillierten Vertrag mit einer Kapitalgesellschaft wahrscheinlich praktikabler und leichter, als einer ministeriellen Dienststelle gegenübertreten zu müssen. Tatsache ist außerdem – und das findet sich auch in den Erläuterungen zum gegenständlichen Gesetz –, dass qualifizierte EDV-Mitarbeiter im Gehaltsschema des öffentlichen Dienstes kaum untergebracht werden können, vor allem nicht, wenn sie über 55 Jahre alt sind.

Alles in allem sind wir der Überzeugung, dass sich die ehemalige "Arbeitsgruppe Bibliotheksautomation" durchaus als Objekt für eine Organisationsprivatisierung eignet und somit ein nicht unwesentlicher Beitrag geleistet wird, das in den Bibliotheken gesammelte und bereitgehaltene Wissen in den technischen Anforderungen unserer Zeit entsprechender Art und Weise an den Nutzer heranzuführen.

Was für den Bibliothekenverbund zutrifft, gilt unserer Ansicht nach hingegen nicht für die Vollrechtsfähigkeit der Nationalbibliothek. Dabei geht es meiner Fraktion nicht so sehr um Details, sondern um die grundsätzliche Frage, welche Kernaufgaben der Staat selbst besorgen und dazu auch stehen sollte. Der Versuch, die finanzielle Unterausstattung der Österreichischen Nationalbibliothek, die im internationalen Vergleich ohne Zweifel gegeben ist, durch den Schritt in die Vollrechtsfähigkeit verschleiern beziehungsweise die dementsprechende staatliche Ver


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