Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 40

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG) (753 und 941/NR sowie 6549/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen.

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Aburumieh übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Margarete Aburumieh: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Zum Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG).

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Trunk. – Bitte.

11.06

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Informationssicherheitsgesetz umfasst einen Bereich, der die beiden einander förmlich bedingenden Grundpfeiler von Verfassung und Demokratie ganz direkt tangiert – Grundpfeiler der Demokratie, die sowohl im eigenen Land als auch im Umgang des eigenen Landes, der Republik Österreich, mit anderen Staaten und Ländern zu gelten haben. – Ich entschuldige mich, Frau Ministerin! Ich habe vergessen – nicht, Sie zu begrüßen, aber Sie zu nennen. Das ist mir jetzt eingefallen. Ich entschuldige mich dafür.

Geschätzte Frau Außenministerin! Diese beiden Grundpfeiler heißen einerseits Sicherheit und auf der anderen Seite Freiheit. Die Balance, Sicherheit zu gewährleisten und dabei Freiheit und Freiheitsrechte nicht zu beschränken, ist eine der sensibelsten und gleichzeitig auch eminent wichtigen politischen Aufgaben für jene, die Verantwortung tragen. Dass dieses Bundesgesetz nun in der vorliegenden Fassung zumindest ansatzweise Züge dieser Balance trägt, ist – ich denke, auch die Frau Außenministerin wird dem zustimmen – sehr der Opposition und auch vor allem den Vertreterinnen und Vertretern der Journalistengewerkschaft zu verdanken.

Ich denke, die öffentlichen und auch konzeptiv vorgetragenen Einwände zu der ursprünglichen Regierungsvorlage haben bewirkt, dass einige Verbesserungen im Sinne der Vereinbarkeit von Sicherheit und Nichteinschränkung von Freiheitsrechten erreicht wurden.

Geschätzte Frau Ministerin! Dennoch gibt es einige Unebenheiten, etwa die Frage, ob Regierungseinkommen über der Verfassung stehen, und ich denke, dass in manchen Bereichen – und jeder liest und interpretiert nach seinem Vermögen – das Gesetz an sich das Geheimnis


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