Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 42

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ich das Recht des Kollegen Klamt auch für mich in Anspruch genommen habe. (Beifall bei der SPÖ.)

11.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

11.14

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Trunk hat sich in erster Linie mit Argumenten auseinander gesetzt, die nicht mehr Inhalt des Gesetzesbeschlusses sind. Das ist durchaus interessant, weil das ja auch Kritikpunkte waren, die weit über die parlamentarische Opposition hinaus vorgebracht worden waren, aber ich möchte doch festhalten, dass sie den Kern der Sache, nämlich den vorliegenden Gesetzesbeschluss, nicht treffen.

In diesem Zusammenhang hat Frau Kollegin Trunk auch die Frage aufgeworfen, ob internationales Recht über dem österreichischen Verfassungsrecht stehen könne. Das kann es natürlich, wenn die internationalen Vereinbarungen auf dem von der Verfassung vorgezeichneten Weg genehmigt worden waren. Und das ist hier im konkreten Fall ohne Zweifel so gewesen.

Wir haben in der letzten Sitzung des Bundesrates das so genannte Deregulierungsgesetz behandelt, und wir haben hier schon den ersten Anwendungsfall: Diese Bestimmung, dass nämlich EU-Richtlinien nicht – ich sage das vereinfacht – überschießend umgesetzt werden sollen, hat eine dankbare Argumentationslinie dafür geboten, die Regierungsvorlage entsprechend zu minimieren und auf einen konsensfähigen Standard zu bringen. Ich begrüße das und sehe das als einen ersten guten Ansatz, mit der Deregulierung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, aber auch bei der Perfektionierung innerstaatlichen Rechts wirklich ernst zu machen. Herzlichen Dank für diese Premiere!

Das vorliegende Gesetz perfektioniert die Ausführung internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, die bereits bestehenden Bestimmungen der Bundesverfassung über die Amtsverschwiegenheit. Sie machen sie sozusagen wasserdicht und lückenlos anwendbar selbst in jenen Bereichen, in denen man mit dem bisherigen Instrumentarium vielleicht nicht immer allein das Auslangen gefunden hatte.

Zu begrüßen ist nicht nur die Redimensionierung des ursprünglichen Vorhabens, sondern auch die explizite Herausnahme der parlamentarischen Organe – natürlich auch der Mitglieder des Bundesrates –, weil auch da die ursprüngliche Absicht wohl überschießend gewesen wäre.

Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass ich mich für die im Nationalrat gezeigte Kompromissbereitschaft und die sofortige Umsetzung des Deregulierungsgebotes bedanke und dem vorliegenden Beschluss selbstverständlich die Zustimmung gebe. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

11.17

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Außenministerin! Dieses Gesetz hat eine wunderbare Wandlung hinter sich. Es ist als Geheimschutzgesetz in das Parlament eingebracht worden und heißt jetzt Informationssicherheitsgesetz. Es war das nicht die Leistung jener, die das Gesetz eingebracht haben, sondern es war die Leistung des Nationalrates – vor allem die Zusammenarbeit aller Parteien –, dass dieses Gesetz, dieses so genannte Geheimschutzgesetz, massiv verändert wurde und dass die schlimmsten Giftzähne gezogen wurden.

Aber dieses Gesetz hat nach wie vor schwere Mängel, die sich einerseits gegen einen modernen Informationsbegriff wenden, und andererseits widerspricht dieses Gesetz dem Geist einer


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