Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 43

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offenen Gesellschaft und einem freien Journalismus, einer Pressefreiheit, die wir kennen. Der Informationsbegriff, der in diesem Gesetz verwendet wird, orientiert sich eher an den dem Metternich’schen System entliehenen Ideen, und es ist die Frage, warum das Außenamt – es ist schon die Frage, wieso das über das Außenamt kommt, nur weil es EU-Bestimmungen enthält – dem Innenministerium eine Arbeit abnimmt, die dann in einer so ungeschickten Art und Weise ins Parlament kommt. Das ist eher eine Debatte für sich, aber das will ich mir jetzt ersparen.

Aber in diesem Entwurf öffentliche Sicherheit oder volkswirtschaftliche Interessen plötzlich unter dem Aspekt der Anwendungsfelder des Geheimschutzes zu stellen, das ist ein Rätsel und zeigt, dass da eher Metternich Pate stand als eine moderne Informationsgesellschaft.

Wir alle wissen, wie viele vertrauliche Dokumente es zuhauf in dieser Republik gibt, und nun steht darauf Freiheitsstrafe. Das ist eine völlig überzogene und übertriebene Reaktion. Jeder/jede soll künftig überprüft werden, der/die mit vertraulichen Akten in Berührung kommt; das sind alleine 3 500 EU-Akten. Alle diese Menschen, die jetzt damit etwas zu tun haben, werden sicherheitsüberprüft. Das kann man nur mehr als perfide Maßnahme des Außenministeriums ansehen, die Staatspolizei k.o. setzen zu wollen. Denn was bedeutet diese massive Sicherheitsüberprüfung im Beamtenbereich? Wieso kommt ein Beamter, der zufällig einen Akt erhält, auf dem von der EU der Vermerk "vertraulich" steht, dazu, dass nun er, seine Familie, sein Freundeskreis, weil er einen einzigen Akt zu bearbeiten hat, plötzlich in eine Sicherheitsüberprüfungsmaschinerie geraten?

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist trotz seiner Entschärfung, trotz der Notmaßnahmen, die alle vier Fraktionen im Nationalrat gesetzt haben, also trotz dieser Korrektur nach wie vor ein Gesetz, das künftig offenen Journalismus unterbinden wird. Das ist – es wurden hier schon mehrere Kritiker erwähnt –, wie zum Beispiel der Präsident der Journalisten Bauer gesagt hat, ein übler Anschlag auf die Pressefreiheit. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagt: Dieses Gesetz wird Journalisten in Bedrängnis bringen. Oder der Strafrechtler Höpfl sagt: Das ist ein unerträgliches Polizeistaats-Gefühl. Dieses Gesetz ist unheimlich.

All das sind Zitate von Menschen, die sich mit einem Gesetz auseinander setzen, das heute, als Informationssicherheitsgesetz gewandet, den Bundesrat passieren soll. Das ist meiner Meinung nach ein Zurückdrehen, eine Abkehr von einer offenen Informationsgesellschaft, und das ist eine Schikane gegenüber vielen Beamten, die nun – ob sie wollen oder nicht, weil sie ihren Dienst verrichten – in eine Sicherheitsüberprüfungsmaschinerie geraten und das haben sich die Beamten unseres Staates nicht verdient!

11.22

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Aspöck. – Bitte.

11.22

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Erstens geht es hier nicht um irgendwelche früheren Entwürfe, sondern es geht hier in der Debatte um den Beschluss des Nationalrates in der Fassung, in der er vorliegt.

Es geht auch, Kollege Schennach, nicht darum, dass unabhängiger Journalismus angeblich abgedreht werden soll. Straffällig, meine Damen und Herren – und das zu Recht –, ist jedermann, natürlich auch der Journalist, der einen Geheimnisträger dazu anstiftet, Geheimnisse preiszugeben. Das ist für jeden, der rechtsstaatlich denkt, nur logisch.

Wie wir wissen, ist die österreichische Gesetzgebung durch den Ratsbeschluss des EU-Ministerrates vom 19. März 2001 zu diesem gesetzlichen Schritt verpflichtet. Dass jeder Staat über Informationen verfügt, die er im Interesse der eigenen Sicherheit schützen muss, versteht sich von selbst. Es ist auch sehr naheliegend, dass man Informationen der Bündnispartner schützen muss. Das Wesentliche an diesem Gesetz ist, dass es parlamentarischer und gerichtlicher Kon


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