Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 66

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Bestimmungen, jedoch gesetzändernde sowie gesetzesergänzende Regelungen, und bedürfen daher gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Verkehrsausschuss hat, wie Sie wissen, die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Dezember 2001 in Verhandlung genommen. Einstimmig wurde beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der gegenständlichen Staatsverträge zu empfehlen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Empfehlung darf ich auch an die Mitglieder des Bundesrates weitergeben.

Abschließend darf ich Ihnen zur Kenntnis bringen, dass die vier von mir behandelten Gesetzesnovellen gerne die Zustimmung seitens der ÖVP-Fraktion erhalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.47

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher das Wort. – Bitte.

12.47

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Novelle zum Bundesbahngesetz kommt es – das wurde bereits erwähnt – zu einer Verkleinerung des Aufsichtsrates der ÖBB von 18 auf 15 Mitglieder, selbstverständlich unter Wahrung der Drittelparität – eine an und für sich unspektakuläre Maßnahme, der wir auf alle Fälle die Zustimmung erteilen werden.

Dieser Aufsichtsrat wird in Zukunft einiges an wichtigen Dingen zu behandeln und auch zu beschließen haben. Damit bietet sich nun hier die Gelegenheit, die Gesamtsituation der ÖBB ein wenig zu beleuchten. Immerhin zählt die Bahn zu den wichtigsten Bereichen der Infrastruktur eines Landes. Investitionen in die Infrastruktur sind auch in Hinblick auf das Wirtschaftswachstum von großer Bedeutung, besteht doch eindeutig eine Korrelation zwischen diesen beiden Größen. Der notwendige Ausbau und die Optimierung der Verkehrsinfrastruktur sind daher ein mitentscheidender Faktor der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Kommt es in diesem Bereich zu unzureichender Ausstattung oder zu Engpässen, besteht selbstverständlich die Gefahr, dass der Wirtschaftsstandort nachhaltig geschwächt wird.

In der gegenwärtigen konjunkturellen Situation ist eine Schwerpunktsetzung bei der Verkehrsinfrastruktur von besonderer Bedeutung, zumal sich nachweisen lässt, dass eben durch Investitionen in die Bahn – und das wird der Aufsichtrat ebenfalls zu berücksichtigen haben – Beschäftigung, Einkommen und letztlich auch Steuerertrag geschaffen wird, und zwar mehr, als insbesondere durch den konsumptiven Aufwand der öffentlichen Haushalte entsteht. Dazu kommt es schon allein deshalb, weil auch der Importbedarf zur Bereitstellung der Infrastruktur zum Beispiel im Bausektor wesentlich geringer ist als etwa im öffentlichen Konsum, wenn es um Investitionen oder Exporte im konsumptiven Bereich geht.

Eine effiziente Investitionspolitik im Bahnbereich ist daher gleichzeitig Wachstumspolitik, Standortpolitik, Umweltpolitik, vor allem aber auch Beschäftigungspolitik, weshalb hier sämtlichen Gremien eine entscheidende Bedeutung für das wirtschaftliche Leben in Österreich zukommt.

Meine Fraktion hat daher bereits im Sommer dieses Jahres, als uns noch erklärt wurde, ein größerer Wirtschaftsabschwung sei nicht zu befürchten, Verkehrsinfrastrukturprogramme im Ausmaß von rund 300 Milliarden Schilling vorgeschlagen, und zwar versehen mit entsprechenden Prioritätenreihungen und alternativen Finanzierungsbeiträgen – um das gleich dazuzusagen. Auch beim so genannten Konjunkturgipfel der Bundesregierung wurde die Verkehrsinfrastruktur angesprochen, es wurden nur leider nicht allzu viele konkrete Projekte genannt; was nicht heißt, dass diese nicht kommen werden.

Sowohl im Bereich der Straße als auch der Schiene gibt es aber eine ganze Reihe von baureifen Projekten, wie man auch von Verkehrsexperten aus dem Ministerium hört. Angesichts des dramatischen Anstiegs im Bereich der Bauwirtschaft wäre es mehr als indiziert, raschest möglich diese Projekte anzugehen. Wir haben heute im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt


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