Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 82

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Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter erlassen wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Freiberger und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 12 000 S vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Es liegt ferner ein Antrag der Bundesräte Anna Schlaffer und GenossInnen auf Fassung einer Entschließung betreffend Anpassung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, teile ich mit, dass mir das Ersuchen gemäß § 71 GOG von Herrn Professor Dr. Böhm vorliegt, zu zwei Aussagen, die in der Diskussion zum Tagesordnungspunkt 1 gefallen sind, einen Ordnungsruf zu erteilen.

Ich habe veranlasst, das Protokoll ausheben zu lassen, und behalte mir gemäß § 70 Abs. 3 GOG die weitere Entscheidung zu diesem Ersuchen vor.


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