Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 52

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Schennach gemeldet. Ich darf darauf hinweisen: Redezeitbeschränkung 5 Minuten, und der Inhalt muss sich natürlich auf die zu berichtigende Stelle beziehen.

Darf ich nur noch dazu sagen: Es sind nicht alle Worte, die gewählt werden, ganz besonders lustig.

Bitte, Herr Kollege Schennach.

11.40

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Das ist hoffentlich nicht auf mich bezogen, Frau Präsidentin! (Vizepräsidentin Haselbach: Nein, auf Ihren Vorredner!)

Ich werde die gebührliche Zeit bei weitem unterschreiten. – Herr Kollege Lindinger! Bevor Sie eine Unrichtigkeit weiterverbreiten, möglicherweise in Ihnen nahe stehenden Medien, möchte ich Sie berichtigen. Sie haben nämlich gesagt, die Grünen hätten im Nationalrat besonders negativ über die Vereinsmeierei gesprochen.

Ich habe mir die zwei Protokolle zwischenzeitlich besorgt und kann Ihnen sagen, dass es nur in einer einzigen Wortmeldung solch einen Hinweis gibt, nämlich von Frau Abgeordneten Terezija Stoisits. Sie meinte, an den Herrn Bundesminister gerichtet – etwas, was ich heute auch gesagt habe –, dass es einer steuerlichen Begünstigung für gemeinnützige Vereine bedürfte. Hier steht – ich zitiere wörtlich –: Darin besteht Reformbedarf. Das müsste man ändern, wenn man der österreichischen Vereinsmeiereigesellschaft einen guten Dienst erweisen will, wobei ich jetzt die Vereinsmeierei absolut positiv bewerte. Ich bin selbst Mitglied in einigen Vereinen, wenn es auch nicht allzu viele sind.

Das ist das Einzige, was ich dazu gefunden habe. In diesem Sinne waren Ihre Ausführungen unrichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

11.41

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

11.41

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte ganz kurz auf einige Wortmeldungen eingehen, weil ich glaube, dass man einiges richtig- oder klarstellen sollte.

Herr Bundesrat Gruber hat erklärt, das Gesetz sei nicht lesbar, diese Behauptung aber nicht näher begründet. Ich kann nur sagen: Wer hier Zweifel hat, möge sich einmal die Überschriften der Paragraphen ansehen, die wie bei jedem Gesetz leicht zugänglich sind! Schon alleine sie machen die Struktur, die Klarheit und das Bemühen nach Transparenz und Selbsterklärung gerade bei diesem Gesetz deutlich.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, das Gesetz wirklich anzusehen. Es ist eines der lesbarsten und eines der organischsten Gesetze, und zwar aus einem bestimmten Grunde: Die Leute, die Vereine gründen, sind meistens nicht anwaltlich vertreten, daher ist es besonders notwendig, dass man das, was im Gesetz steht, ohne Rechtshilfe begreifen kann. Darum haben wir uns bemüht, und das ist meines Erachtens auch gelungen.

Ich bedanke mich bei unseren Beamten Dr. Rauscher und Dr. Bydlinski. Ich bedanke mich auch bei den Vertretern des Innenministeriums, die hier sind. Wir haben sehr gut zusammengearbeitet und gezeigt, dass es durchaus möglich ist, zwischen Ministerien unbürokratisch – und dem gleichen Thema gewidmet – ein Gesetz in aller Ruhe entstehen zu lassen.

Was Frau Bundesrätin Schlaffer gesagt hat, habe ich nicht ganz verstanden. Es bestünde kein Reformbedürfnis, so wurde gesagt, und es gäbe wichtigere Dinge. Trotzdem ist unser Weg, wenn man es genau nimmt, der richtige Weg, Gesetze zu novellieren: Nicht erst dann, wenn es


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