Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 50

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Versuche und Simulationen von Verkehrsunfällen sollten im Schulunterricht Platz finden. Es könnte auch Neigungsgruppen zur Verkehrssicherheit mit attraktivem Angebot geben. (Bundesrätin Mag. Trunk: Die gibt es schon überall!) Unsere Jugend sollte nach dem Schulabschluss einen Wissensstand zum Thema "Automobil" haben, der es den Fahrschulen ermöglichen würde, den Theorieunterricht zu minimieren und sich voll auf eine praxisorientierte Ausbildung zu konzentrieren. – Da ist noch einiges zu tun. (Bundesrätin Mag. Trunk: Alles ist Schule! Fahrschule ist auch eine Schule!)

Eine praxisorientierte Ausbildung, deren Schwerpunkt in der Bewältigung von Grenzsituationen liegt, wäre meiner Meinung nach ein großer Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Eine derartige Ausbildung ist aber finanziell nur erschwinglich, wenn der Umgang mit dem Automobil als Allgemeinwissen anerkannt und die Vermittlung von Basiswissen in den allgemeinen Schulunterricht verlagert werden würde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicherlich ist das eine Herausforderung für die Zukunft. Die freiheitliche Fraktion stimmt den Tagesordnungspunkten 4 und 5 zu und wird die Sicherheit im Straßenverkehr weiterhin gemeinsam mit unserem Herrn Bundesminister Mathias Reichhold mit voller Kraft fokussieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)

14.44

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

14.45

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sankt Bürokratius, der Heilige, verachtet nichts so sehr wie Eilige. – Unter dieses Motto sahen die Vorarlberger Gemeinden, die zu einem erheblichen Ausmaß über eigene Gemeindesicherheitswachen verfügen, nahezu zehn Jahre hindurch ihr Anliegen gestellt, dass auch die Gemeindesicherheitswachen Einsicht in die Kraftfahrzeug-Evidenz nehmen sollten. Bisher war ihnen die Erfüllung des Anliegens verwehrt.

Es hat einen gewissen Stellenwert in Vorarlberg, weil ungefähr jeder achte Exekutivbeamte den Gemeindesicherheitswachen angehört. Das wird von den Gemeinden und vom Land bezahlt. Bisher mussten sie die Hilfe weiterer Dienststellen in Anspruch nehmen, um festzustellen, wem ein bestimmtes Kraftfahrzeug, das beispielsweise bei einer Rotlicht-Kamera an einer Kreuzung auffiel, tatsächlich gehört. Allein in der Stadt Dornbirn fallen pro Jahr mehrere tausend solcher Anfragen an, sodass es auf der Hand liegt, dass ein gewaltiges Potenzial an Vereinfachung mit der Erfüllung des Anliegens verbunden wäre.

Das, was sich im Laufe der angesprochenen zehn Jahre ereignet hat, ist Stoff für ein Verwaltungskabarett, aus dem ich kurz zitieren möchte: In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage aus dem Jahre 1996 hatte der damalige Verkehrsminister darauf hingewiesen, dass die Vollziehung des § 47 Abs. 4 Kraftfahrgesetz betreffend die zentrale Zulassungsevidenz in die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Inneres falle, der das Anliegen aber bisher stets abgelehnt habe.

Dem gegenüber stellte der frühere Bundesminister für Inneres in der Beantwortung einer weiteren Anfrage fest, dass ungeachtet seiner Zuständigkeit Angelegenheiten des Kraftfahrwesens in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr fallen würden. Er nahm daher Abstand von einer inhaltlichen Beantwortung, hielt allerdings seine Unterstützung für einen Zugriff der Gemeindesicherheitswachen auf die zentrale Zulassungsevidenz fest.

In der Beantwortung der nächsten parlamentarischen Anfrage wies der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr neuerlich darauf hin, dass die Vollziehung der betreffenden Bestimmung dem Innenminister obliege und daher auch von diesem zu beurteilen sei, ob beziehungsweise wie weit der Kreis der Auskunftsberechtigten ausgedehnt werde.

In der Fragestunde vom 23. Oktober 1997 teilte der frühere Bundesminister für Inneres mit, dass derzeit eine Lösung für die Herstellung des Zuganges zur Zulassungsevidenz gesucht


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