Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 51

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werde und er sich dafür einsetze. Es bedürfe dafür allerdings einer Änderung des Kraftfahrgesetzes, und diese Änderung müsse im Wirkungsbereich des Verkehrsministeriums durchgeführt werden.

Der Bundesminister für Verkehr teilte weiters mit, dass es zwar richtig sei, dass Änderungen des Kraftfahrgesetzes in seinem Wirkungsbereich vorbereitet werden müssen, die Vollziehung des in Rede stehenden Paragraphen falle jedoch federführend in die Zuständigkeit des Innenministers, sodass eine tatsächliche Änderung dessen Zustimmung bedürfe. Er werde daher neuerlich an den Innenminister herantreten, um ihm eine konkrete Aussage zu entlocken, in welcher Form er sich eine Aufnahme in den Kreis der auskunftsberechtigten Stellen vorstellen könne.

Nach insgesamt drei Urgenzen teilte der Verkehrsminister am 4. Jänner 2000 mit, dass noch kein Antwortschreiben des Innenministers vorliege. – So weit das damalige Pingpongspiel zwischen Verkehrsministerium und Innenministerium.

In der Zwischenzeit gibt es eine neue Bundesregierung, neue Bundesminister für Verkehr und Inneres, und ich bedanke mich dafür, dass dem Anliegen des Landes Vorarlberg in ehestmöglicher Weise Rechnung getragen wurde. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

14.49

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzte größere KFG-Novelle liegt beinahe fünf Jahre zurück. In der Zwischenzeit wurden natürlich unzählige Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche an das Ressort herangetragen. Das führte dazu, dass neben sehr vielen anstehenden EU-Anpassungen auch einige Elemente des Verkehrssicherheitspakets berücksichtigt werden konnten.

Das hat dazu geführt, dass auch einige anstehende Punkte der StVO mit geändert werden mussten, weil das in der Vollziehung entscheidend und wichtig ist.

Um Ihnen ein Bild zu geben: Im Rahmen der Begutachtung wurden rund 160 Punkte diskutiert, von denen nun 110 Punkte, die auf einem allgemeinen Konsens basieren, umgesetzt werden konnten. Einzelne Wünsche einzelner Interessenvertreter stießen auf die völlige Ablehnung anderer Organisationen, aber insgesamt wurde ein Kompromiss erzielt, der auch politisch auf einen sehr breiten Konsens gestellt werden konnte.

Die einzigen Punkte, die uns allen ein Anliegen sein müssen und noch vor dem Sommer ausdiskutiert werden sollten, sind folgende Fragen:

Erstens: Drogenmissbrauch im Straßenverkehr. – Dazu gibt es, wie Sie wissen, einen eigenen Unterausschuss, der mithilfe von Experten auch die Facetten dieser Problematik noch einmal beleuchten wird. Ich kann nur hoffen und an die SPÖ dahin gehend appellieren, dass auch sie erkennen möge, dass der Drogenmissbrauch zunehmend ein Gefahrenpotenzial im Straßenverkehr darstellt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ich denke aber, dass der Meinungsbildungsprozess auch innerhalb der SPÖ so weit fortgeschritten ist, dass noch vor dem Sommer mit einer Entscheidung und einer entsprechenden Verfassungsänderung gerechnet werden können.

Der zweite Punkt, der ebenfalls ein wichtiger Faktor ist und auch ein europäisches Benchmark darstellt, betrifft die Mehrphasenausbildung. Die Mehrphasenausbildung ist eine der heutigen Zeit entsprechende Ausbildung, die vor allem für die jüngeren Menschen sehr wichtig wäre. Es gibt diesbezüglich sehr erfolgreiche Verhandlungen mit den Fahrschulen und den Verbänden, die sich mittlerweile auch bereit erklären, an diesem Programm mitzuwirken beziehungsweise teilzunehmen.


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