Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 59

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung: Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 1999 und 2000, vorgelegt vom Bundeskanzler.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Friedrich Hensler übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe Ihnen den Bericht betreffend die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 1999 und 2000, die vom Bundeskanzler – wie auch schon für die Jahre 1997 und 1998 – vorgelegt wurden. Ich beschränke mich dabei auf das Wesentliche:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Herwig Hösele das Wort. – Bitte.

15.21

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister Reichhold! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Gedanken und Anmerkungen zu den vorliegenden Berichten des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes, wobei ich zunächst auf eine Passage aus dem Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes Bezug nehme:

Erneut wird darauf hingewiesen, dass – insbesondere um Art. 134 Abs. 3 zweiter Satz B-VG entsprechend geeignete Bewerber aus Berufsstellungen in den Ländern für eine Karriere beim Verwaltungsgerichtshof zu gewinnen – es sollen mindestens ein Viertel sein – für Mitglieder des Gerichtshofes, die ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland außerhalb Wiens beibehalten, ein Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen geschaffen werden sollte, so wie er für die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes besteht.

Wir haben heute in der Früh nach der Gedenkveranstaltung die Gelegenheit zu einem kurzen Gedankenaustausch mit Präsident Adamovich vom Verfassungsgerichtshof und Vizepräsident Pesendorfer vom Verwaltungsgerichtshof gehabt. Vizepräsident Pesendorfer hat uns in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass – ich begrüße Herrn Staatssekretär Morak sozusagen unseren Bundesratsminister, der für diesen Bericht auch zuständig ist! – von den 63 Mitgliedern der Verwaltungsgerichtshofes ... (Zwischenruf des Bundesrates Gasteiger. )  – So wie es Kollege Schennach kürzlich ausgeführt hat! Ich glaube, Sie haben das sehr positiv gemeint, und dem schließe ich mich gerne an! (Bundesrat Konecny: Na ja! – Bundesrat Schennach: Na ja, positiv ...!  Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Konecny. ) Ist es okay, Herr Professor? (Bundesrat Konecny: Einen Staatssekretär haben wir immer!)

Von den 63 Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes sollten also 16 aus den Bundesländern sein. Tatsächlich sind 14 aus den Bundesländern, davon sind aber fünf Wiener. Das heißt, es sind in Wirklichkeit nur neun Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes aus den Bundesländern. Das ist aus der Sicht der Länder ein unbefriedigender Zustand.

In diesem Sinne hat die Landeshauptleutekonferenz 1999 einen einstimmigen Beschluss gefasst und haben Bundesräte unter Federführung des Steirers Alfred Gerstl zuletzt am 21. Dezember 1999 einen Gesetzesantrag in diesem Hohen Haus eingebracht. Es wäre aus föderalistischer Sicht höchst wünschenswert, wenn sich der Nationalrat damit positiv befasste, denn hinter dieser vermeintlich besoldungsrechtlichen Petitesse steht mehr: Die möglichst große Repräsentanz qualifizierter Juristinnen und Juristen aus den Bundesländern bei den Höchstgerichten, die sich ja insbesondere auch mit Landesrecht und Bund-Land-Kompetenzfragen beschäftigen, ist wichtig – auf Grund der Erfahrungshorizonte und damit es nicht zu einer weiteren


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite