Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 76

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Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über kulturelle Zusammenarbeit.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich kann daher auf die Verlesung verzichten.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein. – Bitte.

13.39

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte dieses Abkommen für eine sehr positive Sache: China hat eine Jahrtausende alte Hochkultur. Wir haben in Europa auch eine Hochkultur, aber in unserem Raum ist sie "kürzer gelaufen" als dort. Ich halte dieses Abkommen also für eine sehr gute Sache.

Kunst und Kultur als Ausdruck schöpferischer Freiheit haben in der modernen, von Technik und Wirtschaft geprägten Welt eine Bedeutung wie nie zuvor.

Kunst und Kultur sind eigentlich Inbegriffe menschlicher Lebensäußerung. Kunst und Kultur dürfen nicht nur als Standortfaktoren von wachsender Bedeutung, sie müssen vor allem als Wert an sich gesehen werden, als anregende und reflektierende Kraft, die auch für Staat und Gesellschaft unverzichtbar ist.

Um die freie Entfaltung künstlerischer Begabung auf allen Gebieten zu fördern, müssen wir den künstlerisch Schaffenden größtmögliche Vielfalt sichern. Öffentliche Hand und privates Engagement müssen bei der Förderung von Kunst und Kultur zusammenwirken, vor allem auch die internationalen Beziehungen, in diesem Fall eben mit der Jahrtausende alten Kultur Chinas. Der kulturelle Reichtum speist sich aus der Vielfalt der Regionen und der Offenheit für Anregungen aus aller Welt.

Der Bund muss die kulturellen Aufgaben, für die er zuständig ist, konsequent wahrnehmen: für seine international herausragenden Einrichtungen bei der auswärtigen Kulturpolitik und der Förderung österreichischer Kultur im Ausland bei der Verpflichtung zur Wahrheit des Geschichts- und Kulturerbes. Auch in der modernen Wissenschaftsgesellschaft mit ihren weltwirtschaftlichen Verflechtungen ist ein patriotisches, österreichisches und europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl unverzichtbar.

Wir Österreicher können stolz sein auf unser kulturelles Erbe, auf herausragende Werke des Glaubens, der Philosophie und Literatur, auf beeindruckende Schöpfungen der Musik, des Theaters und der bildenden Kunst, auf Spitzenleistungen in Wissenschaft und Technik. Ein Kulturvertrag mit China ist für uns daher eine absolut positive Sache, eine zukunftsweisende Sache, die wir nur begrüßen können. Wir werden diesem Abkommen die Zustimmung geben. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.42

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Auer. – Bitte.

13.42

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Liech


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