Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 85

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eigenen Bauern, unserer eigenen österreichischen Landwirtschaft wären? – Da wird mir Herr Kollege Steinbichler einmal zustimmen, so nehme ich an. Also bitte nicht immer zuerst nur ein bisschen hinhören und dann gleich dafür oder dagegen sein! (Heiterkeit des Bundesrates Rosenmaier.  – Bundesrat Steinbichler: ... die Haftung übernehmen! Das muss man auch ausdiskutieren, die Haftungsfrage!)

Was Sie hier fordern, insbesondere Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ist: Wasch’ mir den Pelz, aber mach’ mich nicht nass! – Das ist nicht die richtige Methode! Diese Doppelzüngigkeit ist nur allzu leicht zu durchschauen. Es geht nicht um sinnvolle EU-Standards, sondern um ein bewusstes Madigmachen von Gesetzen, die von der blau-schwarzen Regierung eingebracht werden, im Speziellen zu den Pflanzenschutzmitteln.

Im Wege des freien Warenverkehrs können EU-weit zugelassene Pflanzenschutzmittel natürlich ohne Beschränkung nach Österreich eingeführt werden. Es wird in Zukunft – und das ist das Neue – nur kein weiteres Zulassungsverfahren mehr geben, und das wird eine spürbare Verbilligung für die österreichische Landwirtschaft mit sich bringen.

Ebenfalls auf Grund des freien Warenverkehrs werden bereits Nahrungsmittel bei uns eingeführt. Mit Hilfe welcher Betriebsmittel diese Nahrungsmittel erzeugt worden sind, ist nicht Gegenstand einer Einfuhrbeschränkung für diese Nahrungsmittel. Die Verbilligung der Betriebsmittel ist für eine Konkurrenzfähigkeit unserer Landwirtschaft auf EU-Ebene unabdingbar. Es muss auch auf diesem Sektor ein europäischer Binnenmarkt verwirklicht werden. Es muss aber nach vielen Jahren unserer EU-Mitgliedschaft endlich einheitliche Gesetze geben, die nicht nur den Pflanzenschutz und die Düngung regeln, sondern auch die Importsituation, und dazu gehört auch der gleiche Zugang zu den Betriebsmitteln.

Diese Überlegungen hätten Sie vor der EU-Abstimmung anstellen müssen, wenn Sie dagegen sind, und sollten Sie vielleicht bei den Verhandlungen und Abstimmungen für die EU-Osterweiterung nicht neuerlich vergessen.

In Deutschland ist die grüne Ministerin Künast für den Umweltbereich zuständig. Hier ist keine Aufregung Ihrer europäischen Fraktionskollegen – Herr Schennach ist zurzeit nicht im Saal – zu beobachten.

Aber schütten wir nicht das Kind mit dem Bade aus! Das neue Gesetz hat nicht nur Dünge- und Pflanzenschutzmittel zum Gegenstand, es regelt auch die Ausbringung von unbehandelten Klärschlämmen – darin ist viel Chemie – und von tierischen Proteinen auf landwirtschaftlichen Flächen. In diesem Bereich ist schon viel Missbrauch getrieben worden, und eine Neuregelung war schon längst fällig. Der Nitrofen-Skandal in Deutschland scheint als Menetekel über der ganzen Diskussion zu stehen. Aber gerade darum geht es hier: Es sind nicht die zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die eine Gefahr darstellen, sondern der Einsatz illegaler, verbotener Substanzen! Das wird immer leicht übersehen. Illegal kann immer etwas importiert werden, aber damit beschäftigen wir uns nicht. Wir regeln nicht die illegale Einfuhr, sondern die legale.

Die bessere Kontrolle und die Nachverfolgbarkeit sind das Ziel dieses Gesetzeswerkes. Wie alles Genormte, so könnte auch dieses Normenwerk noch besser sein. Wer aber das Gesetz wegen im Einzelnen noch zu verbessernder Passagen ablehnt, der verliert wohl den Blick für das Ganze. Wir machen hier Gesetze für die österreichische Landwirtschaft – und nicht für bodenferne Utopisten! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.21

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

14.21

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich erstens einmal dafür bedanken, dass es doch überwiegend möglich ist, hier eine politische Zustimmung zum Großteil des Agrarrechtsänderungsgesetzes zu konstatieren. Es


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