Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 145

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einbringen, kann ich Ihnen wahrscheinlich eine Vierfünftelmehrheit voraussagen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.44

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein, in der die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Hedda Kainz das Wort. – Bitte.

18.44

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatsekretär! Meine Damen und Herren! Es ist bereits in der Begründung durch den Herrn Kollegen Konecny – und nicht nur durch seine Aussagen, sondern durch Fakten, die Sie auch in der Presse nachlesen können – die breite Front der Ablehnung kundgetan worden. Ich behaupte, die Turbulenzen, die in der Koalition dadurch entstanden sind, sind nicht unbeträchtlich. Ich möchte Ihnen nur kurz in Erinnerung rufen, dass unter jenen, die in der Begutachtung – auf die Frist komme ich später noch zu sprechen – mit dieser Thematik befasst waren, niemanden gibt, der mit diesen Vorschlägen einverstanden ist.

Ich will nicht inhaltlich zitieren, ich erinnere Sie nur an die Namen: Mitterlehner von der Bundeswirtschaftskammer; Feurstein – Ich kann nur das zitieren, was die Presse sagt –: Er hat sich der Abstimmung durch Abwesenheit entzogen. Großruck dagegen; Gorbach dagegen; Schausberger dagegen; Sausgruber dagegen. Er ist im Übrigen heute Mittag im ORF noch zu seiner Entscheidung gestanden und hat eine verfassungsrechtliche Anfechtung angekündigt, während andere, so scheint es, nach den Appellen zur Disziplinierung schon ein bisschen in die Knie gegangen sind. Von Pühringer in Oberösterreich, der sich in den letzten Tagen noch sehr stark gemacht hat, weiß ich nicht, wie er heute dazu steht. Mittag war er nicht mehr in dieser Intensität zu hören.

Ich rede jetzt nicht von jenen, die in den Krankenkassen ihre warnenden Stimmen erhoben haben. Ich glaube, dass Ihnen diese Leute, die sich hier – das sind keine Sozialdemokraten gewesen – ganz vehement gegen diese Maßnahmen aussprechen, wahrscheinlich doch mit ihrer nicht unwesentlichen Meinung noch genug Probleme machen werden. Auch die Vorsitzende des entsprechenden Ausschusses im Nationalrat, Abgeordnete Hartinger von der FPÖ, ist bereits zitiert worden, die, wenn man es kurz zusammenfasst, das Problem der Krankenkassen in der ÖVP sieht.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe von rechtlichen Bedenken, die formuliert wurden. Das ist einerseits der Verfassungsgerichtshof und andererseits die Rechtsanwaltskammer, die die Eingriffe in die Selbstverwaltung der Krankenversicherungen als sehr bedenklich ansieht, weil sie mit dieser Selbstverwaltung auch die Verpflichtung der Verantwortung für die Finanzierung sieht.

Ich möchte Ihnen hier nur den historischen Moment, aus dem die Krankenkassen hervorgegangen sind, in Erinnerung rufen. Für den Bereich Oberösterreich war das Gründungsgremium der Unterstützungsverein für erkrankte Handelsgehilfen, eine Selbsthilfegruppe, die sich zur Unterstützung ihrer Mitglieder gegründet hat und natürlich selbstverwaltet wurde. Diese Vereinigungen wurden durch verschiedene Unterstützungsvereine fortgeführt, bis sie dann im heutigen System der Krankenkassen ihre Festigung gefunden haben.

Es wurde damals auch das Bekenntnis zur paritätischen Finanzierung festgelegt – übrigens nicht nur in der Krankenversicherung –, und geradezu widersinnig – das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern sie wird von jenen geteilt, die diese Ablehnung formulieren und von denen ich glaube, dass sie in ihrer fachlichen Ausrichtung nicht zu bezweifeln sind – ist die Einbeziehung von anderen Berufsgruppen mit völlig anderen Systemgrundsätzen wie zum Beispiel die Krankenversicherung der Eisenbahner, die im Übrigen auch eine andere Finanzierungssituation hat. Dies wurde als nicht zielführend und, wie gesagt, rechtlich bedenklich angesehen.


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