Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 169

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Auch bei der Meisterprüfung gibt es Änderungen. Die Meisterprüfung bleibt auch in Zukunft ein Qualitätsmerkmal. Sie wird in einzelne Module gegliedert, wobei die Lehre nicht abgewertet – wie von manchen befürchtet –, sondern bei den Modulen berücksichtigt wird und weiterhin ihre Bedeutung behält.

Wichtig für mich ist auch die Neuerung bei der Bildung und der Zusammensetzung der Prüfungskommission. Es gab in der Vergangenheit etliche Beschwerden, dass etablierte Gewerbetreibende zukünftige Mitbewerber zu prüfen haben, und da gab es natürlich in einzelnen Fällen auch den Verdacht, dass eventuelle Konkurrenten behindert werden. Ich möchte natürlich niemandem irgendetwas unterstellen, aber dieser Verdacht wird in Zukunft durch die Neuerungen, so möchte  ich sagen, weggewischt.

Wesentlich erscheint mir auch – das wurde auch schon erwähnt –, dass der Konkurs kein Gewerbeausschlussgrund mehr ist. Auch diesbezüglich kann ich wieder einen Vergleich mit dem Laufen anstellen: Wer einmal stolpert, sollte natürlich die Möglichkeit bekommen, am nächsten Lauf teilzunehmen, und vielleicht gewinnt er das nächste Mal sogar.

Meine Damen und Herren! Nicht alle Konkurse sind selbstverschuldet. Zum Beispiel gibt es kleine Unternehmen, die oft Opfer einer Großinsolvenz werden. Man hört in den Medien immer wieder über diverse Großinsolvenzen. Das Wort "Konsum" ist heute schon gefallen. – Ich meine, dass es nicht fair ist, dass kleine Unternehmen, wenn sie auf diese Weise unschuldig zum Handkuss kommen, nicht die Möglichkeit bekommen, in Zukunft wieder unternehmerisch tätig zu werden. Ich möchte aber erwähnen, dass auch gemäß dieser Novelle Kridadelikte selbstverständlich weiterhin ein Ausschließungsgrund zur Erlangung eines Gewerbes bleiben werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle beendet auch die auf Grund der bisherigen Gewerbeordnung und des EU-Beitritts bestehenden Benachteiligungen von Österreichern bei Unternehmensgründung gegenüber anderen EU-Bürgern. Und es finden sich noch viele andere Liberalisierungen und Vereinfachungen in dieser Novelle, wobei vor allem auch die Deregulierung des Handels einiges an Verwaltungsentlastung bringen wird.

Alles in allem ist diese Novellierung ein wichtiger Schritt, um den Anteil der Selbständigen in unserem Land, der im internationalen Vergleich leider zu gering ist, anzuheben. Neugründungen und Innovationen bringen Dynamik und Fortschritt in die Wirtschaft.

Abschließend darf ich noch einmal einen Vergleich mit dem Laufen bringen: Es gibt in Österreich jetzt einen Laufboom. Wie ich schon erwähnt habe, wird dieser auch im Tourismus hervorragend genützt. Meine Hoffnung ist, dass es ähnlich wie beim Laufen auch bei den Unternehmen durch die heutige Novelle zu einem Boom von Neugründungen und zur Errichtung von zielgerichteten Unternehmen kommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ledolter. – Bitte.

20.36

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie schon mehrfach hier ausgeführt wurde, ist die vorliegende Novelle der Gewerbeordnung ein wesentlicher Schritt in Richtung Liberalisierung des Berufszugangs. Das ist eine Aufgabe, die auch im Regierungsprogramm 2000 enthalten ist.

Kollege Ram und auch Kollege Steinbichler sind schon auf den Abbau der bürokratischen Barrieren, das One-Stop-Shop-Prinzip, die Verwaltungsvereinfachungen und vor allem auch auf die Möglichkeit eingegangen, Teilgewerbe als Nebenrechte auszuüben, was im Hinblick auf die Vielfalt und ein kunden- und konsumentenorientiertes Angebot sehr wichtig ist.


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