Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 172

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Wichtig ist auch noch festzuhalten, dass die dritte Diplom-Anerkennungsrichtlinie der EU eingearbeitet wurde und damit endlich die – berechtigte – Kritik wegfällt, dass ein Österreicher schlechter gestellt ist als ein EU-Bürger, wenn er sich selbständig macht. Bisher konnte sich der sprichwörtliche italienische Eisverkäufer, wenn er nach Österreich gekommen ist, selbständig machen, der Österreicher hingegen nicht. – Wir haben das harmonisiert und haben jetzt auch da Gleichheit, und damit ist keine Inländerdiskriminierung in Österreich mehr möglich.

In Summe sei gesagt: Es ist dies eine lebende Materie, die ständig zu adaptieren ist, und ich bin mir sicher, dass in nächster Zeit durchaus ein nächster Schritt in Richtung Meisterprüfung folgen kann. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die Beschlüsse getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postsparkassengesetz 1969, das Alkoholsteuergesetz und das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird und zur Ergänzung von Übergangsbestimmungen im HGB.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.


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