Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 56

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Zwischen Zahlungsunwilligen und Zahlungsunfähigen unterscheiden darf er nicht; für ihn müssen alle Schuldner gleich sein.

Ich kann Sie beruhigen, meine Damen und Herren von der SPÖ: Immer mehr und immer öfter bedienen sich natürlich auch die Gebietskrankenkassen und das Finanzamt des Exekutors – ein Spiegelbild unserer derzeit nicht gerade idealen Wirtschaftslage.

Abgesehen von der prekären Situation Tausender Gewerbetreibender, Händler und Hand­werker, tappen auch Tausende Jugendliche in die Schuldenfalle – keine Frage. An dieser Stelle sei ein Dank an den Herrn Justizminister zum Ausdruck gebracht: Sein Vorgehen im Zusam­menhang mit dem so genannten Lombard-Club hat wenigstens zu einem echten Wettbewerb und damit zu niedrigeren Zinsen bei den Banken geführt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Herzlichen Dank, Herr Justizminister! Lassen Sie sich nicht beirren!

Freilich: Forderungen, die rechtmäßig bestehen und rechtmäßig festgestellt worden sind, sollen auch effizient eingehoben werden. Dazu dient die heutige Vorlage. Dass jetzt der Einsatz der EDV erfolgt, ist sinnvoll. Der Herr Minister hat das an einem Beispiel vor Augen geführt: Ein Werktätiger wird eben um zehn Uhr vormittags beim besten Willen nicht anzutreffen sein – auch wenn der Exekutor mehrmals dort hingeht. Das war sicher keine ideale Vorgangsweise, aber das war bis jetzt nicht geregelt. Wenn hier die EDV ein sinnvolles Vorgehen ermöglicht, soll dies recht sein. Sinnvoll ist auch der Anreiz beziehungsweise die bessere Vergütung für sein Wirken, um insgesamt die Kosten zu verringern.

Zum Schluss: Bei Zahlungsunfähigen ist die Exekution immer eine Tragödie. Zahlungsunwillige wird der Vorgang wahrscheinlich auch weiterhin kalt lassen. Trotzdem, oder gerade deshalb, werden wir Freiheitlichen dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.40


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein. Danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 – UrhG-Nov 2003) (40 und 51/NR sowie 6777 und 6783/BR der Beilagen)


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung: Urheber­rechts­gesetz-Novelle 2003.

Ich bitte Herrn Bundesrat Dr. Robert Aspöck, den Bericht zu erstatten.


Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird.

 


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