Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 57

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Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Reinhard Todt das Wort. – Bitte.

15.42


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Urheberrechtsgesetz-Novelle ist, wie sie hier vorliegt, eine Novelle, die man als völlig verunglückt bezeichnen kann. Es hätte im Prinzip eine Vielzahl von Möglichkeiten gegeben, eine innovative und zukunftsträchtige Gesetzgebung zu betreiben. Auf der einen Seite hätte man auf die Probleme der Künstler eingehen können, auf der anderen Seite hätte man die Wünsche der Konsumenten berücksichtigen können.

Das, was hier stattfindet, ist im Wesentlichen – und das kommt auch viel zu spät – nichts anderes als eine Reparatur, und zwar der sehr viel zu späte Versuch, eine EU-Richtlinie um­zusetzen. Sie leisten sich damit an sich einen Fehlgriff, der sowohl Künstler als auch Konsu­menten betrifft. Er begünstigt im Grunde niemand anderen als die Industrie.

Wir wissen, dass die so genannte Info-Richtlinie auf Druck der Industrie in Europa durchgesetzt worden ist. Künstler haben sich dagegen ausgesprochen, aber auch alle wichtigen euro­päischen Verbraucherorganisationen waren dagegen.

Worum geht es in dieser Novelle? – Es geht im Wesentlichen darum – ich habe das schon gesagt –, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine CD, zum Beispiel eine Musik-CD, geben sie zu Hause in den CD-Player, dort spielt die CD die gewünschte Musik – Mozart, Beethoven, die Beatles, Rolling Stones oder was Sie gerne hören möchten –, Sie nehmen die CD mit ins Auto, geben sie ins Autoradio – und dort spielt sie nicht. Das würde das alles bewirken, denn in dieser CD ist nichts anderes als ein Kopierschutz, und daher passt sie nicht in alle Systeme. Aber es geht nicht nur um den Kopierschutz, sondern: Wenn Sie ein japanisches Auto haben, das mit einem japa­nischen CD-Player ausgestattet ist, kann es vorkommen, dass das Ding nicht kompatibel ist, und dann kann diese CD ganz einfach nicht abgespielt werden. (Bundesrat Mag. Gudenus: Wenn man keinen CD-Player hat, geht es auch nicht!) – Herr Bundesrat! Da haben Sie völlig Recht: Wenn man keinen CD-Player hat, geht es auch nicht.

Ich möchte damit nur aufzeigen, dass der Konsument, der sich diese CD gekauft hat, ein Benützungsentgelt dafür bezahlt hat, aber nichts davon hat. Er hat nichts davon! (Bundesrat Kraml: Das ist Betrug!) Ich denke, Sie machen dieses Gesetz, weil Ihnen die Konsumenten in diesem Land überhaupt nicht am Herzen liegen, denn sonst würden Sie mit diesem Gesetz auch notwendige Rahmenbedingungen schaffen, nämlich auch die Rahmenbedingung, dass jemand, der so etwas kauft, es benützen kann und nicht nicht benützen kann.

Dasselbe gilt für die Vergütungsansprüche bei der pauschalen Leerkassettenvergütung. Darüber wurde sehr lange diskutiert, aber die Verbesserung wurde ganz einfach nicht in das Gesetz mit aufgenommen. Es ist leider nur bei der Diskussion geblieben, die Regie­rungs­parteien haben es nicht aufgenommen oder auch nicht akzeptiert.

Was die vielen Urheberrechte anlangt, so gibt es darüber seit längerem eine Diskussion. Derzeit ist die Aufteilung der Beträge so, dass ein Drittel die Künstler bekommen und zwei Drittel die Produzenten. Das heißt also, der Urheber bekommt ein Drittel des Geldes, und jene, die nicht Urheber sind, bekommen zwei Drittel. Ich denke, das ist inakzeptabel. Wenn man das genauer anschaut, muss man sagen: In Wirklichkeit ist das ein Betrug an den Konsumenten.


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