Der
Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit
Stimmenmehrheit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Als erstem Redner
erteile ich Herrn Bundesrat Reinhard Todt das Wort. – Bitte.
15.42
Bundesrat
Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Urheberrechtsgesetz-Novelle
ist, wie sie hier vorliegt, eine Novelle, die man als völlig verunglückt
bezeichnen kann. Es hätte im Prinzip eine Vielzahl von Möglichkeiten gegeben,
eine innovative und zukunftsträchtige Gesetzgebung zu betreiben. Auf der einen
Seite hätte man auf die Probleme der Künstler eingehen können, auf der anderen
Seite hätte man die Wünsche der Konsumenten berücksichtigen können.
Das, was hier
stattfindet, ist im Wesentlichen – und das kommt auch viel zu spät –
nichts anderes als eine Reparatur, und zwar der sehr viel zu späte Versuch,
eine EU-Richtlinie umzusetzen. Sie leisten sich damit an sich einen Fehlgriff,
der sowohl Künstler als auch Konsumenten betrifft. Er begünstigt im Grunde
niemand anderen als die Industrie.
Wir wissen, dass
die so genannte Info-Richtlinie auf Druck der Industrie in Europa durchgesetzt
worden ist. Künstler haben sich dagegen ausgesprochen, aber auch alle wichtigen
europäischen Verbraucherorganisationen waren dagegen.
Worum geht es in
dieser Novelle? – Es geht im Wesentlichen darum – ich habe das schon
gesagt –, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine CD, zum Beispiel eine Musik-CD,
geben sie zu Hause in den CD-Player, dort spielt die CD die gewünschte
Musik – Mozart, Beethoven, die Beatles, Rolling Stones oder was Sie gerne
hören möchten –, Sie nehmen die CD mit ins Auto, geben sie ins
Autoradio – und dort spielt sie nicht. Das würde das alles bewirken, denn
in dieser CD ist nichts anderes als ein Kopierschutz, und daher passt sie nicht
in alle Systeme. Aber es geht nicht nur um den Kopierschutz, sondern: Wenn Sie
ein japanisches Auto haben, das mit einem japanischen CD-Player ausgestattet
ist, kann es vorkommen, dass das Ding nicht kompatibel ist, und dann kann diese
CD ganz einfach nicht abgespielt werden. (Bundesrat Mag. Gudenus:
Wenn man keinen CD-Player hat, geht es auch nicht!) – Herr Bundesrat!
Da haben Sie völlig Recht: Wenn man keinen CD-Player hat, geht es auch nicht.
Ich möchte damit
nur aufzeigen, dass der Konsument, der sich diese CD gekauft hat, ein
Benützungsentgelt dafür bezahlt hat, aber nichts davon hat. Er hat nichts
davon! (Bundesrat Kraml: Das ist
Betrug!) Ich denke, Sie machen dieses Gesetz, weil Ihnen die Konsumenten in
diesem Land überhaupt nicht am Herzen liegen, denn sonst würden Sie mit diesem
Gesetz auch notwendige Rahmenbedingungen schaffen, nämlich auch die
Rahmenbedingung, dass jemand, der so etwas kauft, es benützen kann und nicht
nicht benützen kann.
Dasselbe gilt für
die Vergütungsansprüche bei der pauschalen Leerkassettenvergütung. Darüber
wurde sehr lange diskutiert, aber die Verbesserung wurde ganz einfach nicht in
das Gesetz mit aufgenommen. Es ist leider nur bei der Diskussion geblieben, die
Regierungsparteien haben es nicht aufgenommen oder auch nicht akzeptiert.
Was die vielen Urheberrechte anlangt, so gibt es darüber seit längerem eine Diskussion. Derzeit ist die Aufteilung der Beträge so, dass ein Drittel die Künstler bekommen und zwei Drittel die Produzenten. Das heißt also, der Urheber bekommt ein Drittel des Geldes, und jene, die nicht Urheber sind, bekommen zwei Drittel. Ich denke, das ist inakzeptabel. Wenn man das genauer anschaut, muss man sagen: In Wirklichkeit ist das ein Betrug an den Konsumenten.
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