Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 58

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Sie kreieren mit dieser Novelle einen neuen Eigentumsbegriff, der die Nutzungsrechte des Käufers beschränkt.

Im Sommer 2002 sollte diese EU-Richtlinie in das österreichische Recht implementiert werden, und es war in der Diskussion – ich habe es schon erwähnt – sehr viel enthalten, es sollte ein großer Wurf werden, man wollte alles hineinnehmen. Man wollte gleichzeitig die notwendige Modernisierung des österreichischen Urheberrechts vornehmen. Dies wäre wichtig zum Schutz der Arbeit der Künstlerinnen und Künstler und für eine gerechte Entlohnung der Künstlerinnen und Künstler. Dieser Entwurf wurde jedoch nicht realisiert. Im Gegenteil: Es kam zu einer Novelle, die in Wirklichkeit die Konsumenten bevormundet und den Künstlern das Geld, das sie bekommen sollten, vorenthält. Das ist von der geplanten Novelle übrig geblieben.

Es ist dies ein Husch-Pfusch-Gesetz geworden, daher werden wir dieses Gesetz ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. Ich erteile ihm das Wort.

15.48


Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verzeihen Sie mir meine Stimme, ich bin ein bisschen leichtsinnig gewesen, wahrscheinlich war ich gestern zu leicht gekleidet draußen, und da hat es mich erwischt. (Bundesrat Kraml: Ich habe mir gedacht, Sie waren demonstrieren! Waren Sie demonstrieren?) – Genau.

Etliches wurde schon gesagt: Die EG hat mit Mai 2001 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft erlassen. Es ist ein absolutes Ziel und eine Kontinuität in der EU, die Urheberrechtsgesetze an die erwähnte Richtlinie anzupassen und die erwähnten Übereinkommen, die zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit der Euro­päischen Gemeinschaft und den anderen Mitgliedstaaten ratifiziert werden sollen, anzupassen.

Der Inhalt ist die Anpassung des österreichischen Urheberrechts an die erwähnte Richtlinie. Es wird insbesondere die Nutzung von geschützten Werken im Internet geregelt. Ferner wird ein völlig neuer Rechtsschutz gegen die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, die die Ver­letzung von Rechten verhindern sollen, und für Kennzeichnungen zur elektronischen Rechts­verwaltung vorgesehen.

Es gibt auch Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich. Der Erlass und die Umsetzung der Richtlinie gehören zu den vom Europäischen Rat in Lissabon gesetzten Prioritäten, die den Weg für eine wettbewerbsfähige, dynamische, auf Wissen basierende europäische Wirtschaft ebnen sollen. Mit der Richtlinie und deren Umsetzung sollen sichere Rahmenbedingungen für einen innergemeinschaftlichen Handel mit urheberrechtlich geschützten Waren und Leistungen geschaffen und die Expansion des elektronischen Handels mit neuen Waren, Multimedia-Produkten und Dienstleistungen erleichtert werden.

Ich darf auf die heutige Ausgabe des „Kurier“ hinweisen, in der über diese Sache unter „Lexi­kon“ geschrieben wird:

„Mit 1. Juli 2003 tritt die Novelle des heimischen Urheberrechts in Kraft. Ziel der auf einer EU-Richt­linie fußenden Neufassung ist die Verschärfung und Präzisierung des Schutzes von geistigem Eigentum.

So ist künftig die Bereitstellung von Daten im Internet dem Urheber vorbehalten. Damit ist der Gebrauch nicht-kommerzieller Tauschbörsen illegal. Das Umgehen von Kopierschutzein­rich­tungen wird bestraft. Illegal hergestellte Datenträger oder illegale Internet-Angebote können nicht als Privatkopie legalisiert werden.“

 


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