Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 76

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versiche­rungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (32 und 67/NR sowie 6778 und 6785/BR der Beilagen)


Präsident Herwig Hösele: Wir kommen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versiche­rungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Franz Wolfinger übernommen, aber er ist nicht im Saal, die Obfrau ist auch nicht anwesend, das ist Frau Bundesrätin Schicker. (Rufe bei der SPÖ: Entschuldigt!) Dann darf ich den Bericht selbst geben.

Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Glücksspielgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichts­behörden­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf Ihnen daher den Antrag des Finanz­ausschusses zur Kenntnis bringen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. Ich erteile es ihm.

17.18


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Einige kurze Bemerkungen zu einer Novelle beziehungsweise zu einer Teilumsetzung einer EU-Richtlinie, zu der es noch viel mehr zu sagen gäbe.

In Österreich war das Thema Geldwäsche immer ein sehr sensibles Thema. Aus dem Ausland kamen immer wieder viele Angriffe, auch viele, die unter der Gürtellinie gewesen sind. Ich erinnere an einen Angriff, den der Vizepräsident der Antimafia-Kommission des italienischen Parlaments, Mauricio Calvi, gemacht hat, der meinte, Österreich sei das Zentrum der inter­nationalen Geldwäscherei.

In der Begründung zu dieser Novelle wurde auch der 11. September angeführt. Dieses schreck­liche Ereignis in New York beziehungsweise die Finanzierung dieser Ereignisse wäre jedoch auch mit dieser Geldwäsche-Richtlinie nicht verhinderbar gewesen, selbst dann nicht, wenn sie weltweit angewandt worden wäre.

Nach derzeitigem Wissensstand ist die Finanzierung aus originär sauberen Quellen erfolgt und nicht aus vorher gewaschenem Geld. Auch daran kann man wieder sehen, dass die Geld­wäsche-Richtlinie nicht das Allheilmittel für die Terrorismusbekämpfung und für die Bekämpfung sonstiger krimineller Aktivitäten ist.

Ich darf nur daran erinnern, dass beispielsweise der Internationale Währungsfonds der Meinung ist, dass Geldwäsche in der Lage ist, Kapitalbewegungen zu initiieren, damit auch Wechsel­kurse und Zinse und somit auch die Stabilität von Finanzmärkten zu beeinflussen, sodass auch dieses wesentliche Thema zu berücksichtigen ist.

 


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