Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 78

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Ich bedaure es daher sehr, wenn aus ganz anderen Erwägungen heraus keine Zustimmung erfolgt, weil es hier auch um eine andere EU-Richtlinie geht, nämlich darum, dass niemand verurteilt wird, bevor es noch ein richterliches Urteil gibt. Auch das war in dem Abände­rungsantrag enthalten. Es geht darum, dass Geschäftsführer von Geld- und Kreditinstituten bisher gemäß einer Ist-Bestimmung schon bei einer Anklageerhebung zu entheben waren. Allein um diese Bestimmung ist es gegangen. Das ist eine ganz andere Nebenbestimmung, denn es entspricht nicht dem internationalen Recht, dass jemand schon, noch ehe eine Verurteilung erfolgt ist, vorverurteilt wird.

Aus diesem Grund erscheint es mir wichtig, dass diesem Gesetz mehrheitlich zugestimmt wird. – Danke. (Bundesrat Gasteiger: Kein Applaus!)

17.26


Präsident Herwig Hösele: Danke, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber. Ich erteile es ihm.

17.26


Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich kann mich jetzt kürzer halten, nachdem der Herr Staatssekretär umfassend informiert hat. Ich darf aber trotzdem ein paar Sätze zuerst zum Glücksspielgesetz sagen, weil darüber auch im Kärntner Landtag in diesem Moment diskutiert wird.

Zum Glücksspielgesetz muss ich sagen, dass Spielsucht eine Krankheit ist. Das Glücksspiel im Untergrund ist meiner Meinung nach sehr bedenklich, und die Geldspielautomaten sollten nicht unbedingt Wirtschaftsinteressen dienen. Deshalb, liebe Freunde, bin ich für eine verstärkte Kontrolle, und ich glaube, das ist gut so. (Beifall des Bundesrates Ing. Klamt.)

Nun ein paar Sätze zum Bankwesengesetz: Herr Todt! Es ist keine Symptombekämpfung, der Vergleich mit den Koka-Bauern – ich weiß nicht, aus welchem Nest du das herausgezogen hast – ist nicht richtig, und es ist auch kein Husch-Pfusch-Gesetz, sondern, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Änderung der Geldwäsche-Richtlinie, so wie wir es vom Herrn Staatssekretär schon gehört haben.

Betreffend die Änderung des Bankwesengesetzes gibt es nach dem, was wir von Herrn Todt gehört haben, anscheinend sehr viele Missverständnisse. Es trifft nämlich nicht zu, dass sich langjährige Bankkunden nach der neuen Rechtslage bei der Bank ausweisen müssen. Das müssen nur jene machen, die mit der Bank noch keine Verbindung gehabt haben, die das erste Mal mit der Bank in Verbindung getreten sind oder nach dem eine erste Transaktion statt­gefunden hat. Es ist nicht erforderlich, von einem Kunden, der schon eine Kreditverbindung oder eine Bankverbindung gehabt hat, noch einen Lichtbildausweis oder Ähnliches zu ver­langen. Die Ausweispflicht soll nur bei der Eröffnung einer neuen Geschäftsbeziehung gelten und praktisch als Maßnahme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität dienen.

Trotzdem, liebe Freunde, ist mit dieser Vorlage eine größtmögliche Kundenfreundlichkeit und Praxisgerechtigkeit erreicht, und ich danke dir, lieber Herr Staatssekretär, und auch dem Minister sehr herzlich dafür, dass dadurch die Glaubwürdigkeit, die Stabilität und die Ver­trauensbildung in den österreichischen Finanzplatz gegeben sind.

Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

17.29


Präsident Herwig Hösele: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

 


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