Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 93

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Ich kann Ihnen auch sagen: Ich habe durchaus dort erfahren, was unter „dialogischem Ver­halten“ zu verstehen ist, denn ich habe mir natürlich auch die Rede des Abgeordneten Öllinger von 17.30 Uhr bis 0.15 Uhr angehört. Ich möchte schon festhalten: Wenn ich auch die Technik seiner Rede bewundert habe, dialogisch war das nicht, eher monologisch!

Die Anfrage betrifft den Konsultationsmechanismus im Zusammenhang mit dem Bundesbudget­be­gleitgesetz. Ich darf daher die Fragen 1 bis 8 unter einem wie folgt beantworten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Oho-Rufe und ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Der Konsultationsmechanismus ist gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Vereinbarung dahin gehend geregelt, dass die Aufnahme von Verhandlungen in einem Konsultationsgremium verlangt werden kann, wenn die Verwirklichung eines Vorhabens zusätzliche finanzielle Ausgaben verursacht, und zwar aus Sicht des Antragstellers. (Bundesrat Gasteiger: Was es ja tut!)

Wird von einer gegenbeteiligten Gebietskörperschaft die Aufnahme von Verhandlungen im Konsultationsgremium verlangt, so ist dieses gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus zu konstituieren und hiezu vom Vorsitzenden unverzüglich einzuberufen.

Wie bei früheren Anträgen auf Auslösung des Konsultationsmechanismus wird auch in diesem Fall das bewährte Procedere gehalten werden. Nach diesem Procedere wird jedenfalls das betroffene Bundesministerium sowie das Bundesministerium für Finanzen einzubinden sein.

Bisher sind im Bundeskanzleramt folgende Verlangen eingelangt: Burgenland mit Schreiben vom 6. Mai 2003, Salzburg mit Schreiben vom 7. Mai 2003, Kärnten mit Schreiben vom 25. April 2003, Steiermark mit Schreiben vom 15. Mai 2003 und Wien mit Schreiben vom 5. Mai 2003.

Zu den Fragen 9 bis11:

Aus Sicht der Bundesregierung entstehen für andere Gebietskörperschaften keine zusätzlichen Kosten. (Bundesrat Konecny: Moment! Wo haben Sie die Frage 8 beantwortet?) Auf Grund des in der Beantwortung der Fragen 1 bis 8 beschriebenen Procedere des Konsultations­mechanismus ist es nicht möglich, schon vor Beginn der Gespräche allfällige Ergebnisse derselben vorwegzunehmen. (Bundesrat Konecny: Die Frage 9 betrifft die Städte und Gemeinden, nicht die Bundesländer!)

Zur Frage 12:

Die Ergebnisse des so genannten „Runden Tisches“ sind mir, da ich hier bin, nicht bekannt. Auf Grund dieser Tatsache, dass der „Runde Tisch“ soeben erst beendet wurde, kann ich hier diese Frage auch nicht beantworten.

Zur Frage 14:

Abänderungen zur Regierungsvorlage 59 der Beilagen fallen in die Zuständigkeit des Natio­nalrates. Seitens der Bundesregierung wird den Anträgen, die seitens der Opposition im Zuge der Ausschussberatungen vorgelegt werden, mit Interesse entgegengesehen. (Ironische Heiter­keit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Das ist ungeheuerlich!)

Ich darf die Abgeordneten der Opposition einladen, sich ein Beispiel an der deutschen Oppo­sition zu nehmen, die die Reformbestrebungen des deutschen Bundeskanzlers konstruktiv unterstützt! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

18.54


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundes­rat Todt. Das Limit der Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Bundesrat.

18.54


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sie haben einen „hervorragenden“ Auftritt in Form eines sehr guten Schauspiels


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