BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 49

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bin auch gespannt, wie die sozialdemokratischen Gemeindevertreter der ländlichen Gebiete, die die Forderung nach einer Pauschalierung bisher auch über den Gemein­debund unterstützt haben, in ihren Gemeinden erklären, warum sie plötzlich gegen diese Neuregelung sind.

Ich denke, dass hier ein ganz wichtiger, positiver Schritt gesetzt wurde, möchte aber abschließend auch eine kritische Bemerkung anbringen, und zwar sei dies aus der Sicht der Gemeinden gestattet.

Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum dem Bund beziehungsweise dem Innen­minister eine Frist von zwei Jahren eingeräumt wurde, um die Abgeltung an die Länder zu überweisen. Den Ländern wurde nämlich mittels Abänderungsantrag eine unver­zügliche Weiterleitung der Mittel auferlegt, was ich natürlich begrüße. In Zeiten des Internet, des ZMR und anderer moderner Medien müsste es doch möglich sein, eine rasche Abwicklung im Interesse der Gemeinden durchzuführen.

Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses einladen, dieser Ge­setzesänderung ihre Zustimmung zu erteilen, und den Herrn Bundesminister für Inne­res dringend bitten, die Zweijahresfrist zur Auszahlung der Vergütungen an die Länder nicht auszunutzen! (Beifall bei der ÖVP.)

10.54

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist nun Herr Bun­desrat Todt. – Ich muss dazu sagen, es ist leider ein kleiner Fehler bei der Rede­zeit­ver­waltung passiert. Herr Bundesrat Todt wäre natürlich als Kontra-Redner als Erster am Wort gewesen. Ich bitte, das zu vergeben.

Herr Kollege Todt, Sie sind am Wort.

 


10.54

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Gesetz sind die klei­neren Gemeinden gegenüber den größeren Städten eindeutig bevorzugt worden. Es ist eine Pauschalabgeltung für den Aufwand bei Wahlen vorgesehen. Diese Abgeltung berücksichtigt aber nicht den Aufwand, den größere Städte für ihre Wahlabwicklung und für die Wahldurchführung haben.

Einige Beispiele: Es gibt in den größeren Städten im Grundsatz wesentlich längere Öffnungszeiten bei den Wahllokalen, als dies in den kleineren Gemeinden der Fall ist. In kleineren Gemeinden kommt man oft mit drei bis vier Stunden durch. Zum Vergleich: In Wien ist ein Wahllokal zehn Stunden lang geöffnet.

Es gibt natürlich auch Unterschiede bei der Wahlvorbereitung. Wenn man sich die Auf­lage der Wählerverzeichnisse ansieht, dann stellt man fest, in den Gemeinden ist es sicher wesentlich leichter, die Wählerverzeichnisse zu beeinspruchen – vor allem in kleineren Gemeinden, wo das Verzeichnis übersichtlicher ist –, als in größeren Städten.

Allein der Aufwand für die Wählerevidenzhaltung ist in größeren Städten ein enormer. Einen wesentlich höheren Aufwand muss es für die Wählerinnen und Wähler in den größeren Städten auch betreffend die Information über die Wahlen und über den Wahlgang geben. Ich denke, dass diese Information eine sehr wichtige Information ist und dass es einfach einen Unterschied macht, ob man so etwas in einer kleinen, übersichtlichen Gemeinde macht oder in einer Großstadt.

Bei diesem Gesetz – und das ist einer der wesentlichsten Kritikpunkte – hat man auf die Argumente des Städtebundes keine Rücksicht genommen, aber man hat die For-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite