BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 55

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Revolution im elektronischen Bereich! Wie schaut es aber – und das ist beim Breitband ebenfalls ein Problem – in ganz bestimmten Bereichen wie etwa im hinteren Osttirol aus? Schaffen wir nicht technologisch für den ländlichen Bereich eine krasse Benach­teiligung, wenn es dort keine Möglichkeit gibt, Fernsehen und Radio digitalisiert zu empfangen, weil die Breitbandtechnologie dort nicht möglich ist? – Auf diese Fragen gibt dieses Gesetz keine Antworten! Eine Frage in diesem Zusammenhang ist auch: Was regulieren wir wie im Breitband?

Weiters wurde bei diesem Telekommunikationsgesetz auf die Wünsche der über 6 000 Unterzeichner der Mobilfunk-Petition, die dem Hohen Haus übergeben wurde, nicht eingegangen, etwa hinsichtlich der Anrainer- und Anrainerinnenrechte. – Ich denke, die vereinigten Bürgermeister müssten doch einmal laut aufschreien und sagen: Wann und in welchem Bereich kommen wir überhaupt zu Entscheidungs- und Mit­spracherechten betreffend den gesamten Mobilfunk in der Frage des „state of tech­nology“, also des Stands der Technologie? Von den über 6 000 Leuten wurden nämlich auch die Technologiefrage und nicht zuletzt auch gesundheitliche und ökologische Fra­gen angesprochen. Ich möchte nicht sagen, dass ich diesbezüglich große Ängste habe, bei Gott nicht, aber in irgendeiner Form hätte diese große Petition in dieses Gesetz doch einfließen müssen.

Auch das System der Überwachungsdienste ist nicht geregelt. – Wir wissen, dass das zu Lasten der Mobilfunk-Betreiber geht. Wir wissen, dass Überwachungsaufträge im Zusammenhang mit Mobilfunk-Betreibern geradezu in einem Übermaß erteilt werden. Alle Mobilfunk-Betreiber klagen über ein großes Ausmaß an Überwachungen. Auch das geht in diesem Gesetz zu Lasten der Betreiber.

Da wir heute sehr knapp mit den Redezeiten sind, muss ich meine Ausführungen ein bisschen reduzieren. Ich möchte jetzt nur noch betonen, dass wir mit diesem Gesetz außerdem die berühmte Frage nicht geregelt haben, ob man ex ante oder ex post vorgehen soll: Sollen wir zuerst schauen, ob der Markt greift, und nachher über die Kartellbehörde eingreifen, oder schaffen wir von vornherein ganz bestimmte Regu­lie­rungen? (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

Herr Kollege Himmer! Diese Frage wäre gerade bei so einem schwierigen Gesetz, wie es das Telekommunikationsgesetz ist, in einer seriöseren Art zu klären gewesen, weil es diesbezüglich ja bereits enorme Markterfahrungen gibt und es auf den europäischen Märkten schon einiges zu sehen gibt. Deshalb werden wir diesem Gesetz heute unsere Zustimmung nicht geben. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.19

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Himmer. – Bitte.

 


11.19

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Schennach! Es ist tatsächlich schwierig, zu dieser Materie in Kürze Stellung zu nehmen. Auch ich fühle mich verleitet, zunächst einmal zu fragen: Was ist eigentlich in den letzten fünf Jahren im Bereich der Tele­kommunikation geschehen? – Vor 1998 ging es in der Debatte darum, dass eigentlich das Monopol bestehen bleiben sollte und dass eine Privatisierung in Anbetracht des­sen, dass wir ohnehin eine tolle Infrastruktur haben, eine Vergeudung von Staats­ver­mögen wäre. Wir wissen, dass zum Beispiel gerade bei der ehemaligen Post- und Telegraphenverwaltung der Begriff des Kunden erst in den späten Neunzigerjahren eingeführt wurde und man bis dahin von „Anschluss“ gesprochen hat.

 


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