BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 59

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Gemeinschaften sowie unter Bedachtnahme auf den Stand der Technik und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten durch Verordnung festzulegen.“

Unter § 27 Abs. 2 steht allerdings: „In einer Verordnung gemäß Abs. 1 kann die Ver­pflichtung betreffend die Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen zur Gänze oder teilweise ausgesetzt werden.“ – In diesem Punkt wird meines Erachtens speziell der ländliche Raum schwerstens benachteiligt.

Zu einem weiteren Punkt möchte ich noch kurz kommen, und zwar zur Frage der Mit­nahme der Rufnummer. Eine Mitnahme der Rufnummer hat wohl so zu geschehen, dass der Konsument auf jeden Fall weiß, welche Kosten auf ihn zukommen. Die Ein­wände der Industrie, die Rufnummernmitnahme sei ein Blödsinn, denn der Konsument wisse dann nicht mehr, was er für ein Gespräch zu zahlen hat, sind so lange richtig, solange wir uns nicht dazu durchringen, bei jedem einzelnen Gespräch dem Kon­sumenten gegenüber das folgendermaßen transparent zu machen: Das kostet dich jetzt entweder fast nichts, weil du in einem Netz bleibst, oder das Gespräch wird teurer, weil du in ein anderes Netz wechselst, obwohl die Vorwahlnummer ursprünglich von deinem Netz gekommen ist!

Solche Vorschläge gehören im Rahmen einer neuen Novelle umgesetzt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.31

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es liegen keine weiteren Wortmeldun­gen mehr vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (130 und 183/NR sowie 6805/BR der Beilagen)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Hagen übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Christoph Hagen: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

 


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