BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 68

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr samt Erklärung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßen­polizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird (162/A und 185/NR sowie 6808/BR der Beilagen)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (22. KFG-Novelle) und die 4. Kraftfahrgesetz-No­velle geändert werden (23 und 84/NR sowie 6801 und 6809/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2003) (76 und 85/NR sowie 6810/BR der Beilagen)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird (163/A und 189/NR sowie 6811/BR der Beilagen)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesord­nung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Bundesrat Engelbert Weilharter übernom­men. Ich bitte ihn darum.

 


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