BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 74

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Gewinne machen kann, und der ländliche Raum den öffentlichen Buslinien vorbehalten bliebe.

Das ist sachlich unrichtig, Herr Kollege. In österreichischen Ballungsräumen fahren be­reits öffentliche Verkehrsunternehmen, nämlich primär städtische Verkehrsunterneh­men. In allen großen Ballungsräumen gibt es keine privaten Verkehrsunternehmen, son­dern ein öffentliches Monopol, ein Monopol städtischer Bus- und Verkehrslinien – ob das Wien ist, ob das Linz ist, ob das Graz ist oder ob das Innsbruck ist. Dieses Problem besteht überhaupt nicht, sondern es geht eher darum – auch in diesen städ­tischen Ballungsräumen –, stärkere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und darauf zu schauen, dass sich dieses Monopol letztlich nicht negativ auf den Konsumenten auswirkt.

Bezüglich dessen, was Sie zum Thema ÖBB-Fahrpläne gesagt haben, gebe ich Ihnen durchaus Recht. Das ist nicht in Ordnung, aber das ist ein altes Problem. Das kennen wir bei der Bahn. Monopolanbieter haben eben die Tendenz, sich nicht in erster Linie am Kunden zu orientieren, sondern nach ihren eigenen internen Gesetzen vorzugehen. Und das ist möglicherweise auch in diesem Fall so gewesen.

Wir haben erkannt, dass es ein Problem mit den Österreichischen Bundesbahnen gibt, und wir streben ja auch umfassende Reformen in diesem Bereich an. Das soll auch in diese Richtung gehen, die angesprochen wurde. Der Fernverkehr soll zum Beispiel stärker vom Regional- und Nahverkehr getrennt werden, weil das ganz unterschied­liche Angebote sind. Der Fernverkehr wird in erster Linie vom Reisenden bezahlt, der öffentliche Nahverkehr wird aber über gemeinschaftliche Leistungen aus dem Budget finanziert. Da sind ganz andere Voraussetzungen gegeben.

Es wird aber auch notwendig sein – das ist auch angesprochen worden –, ein einheit­liches Dienstrecht zum Beispiel bei den Bus-Chauffeuren von Post- und Bahnbus zu schaffen. Auch da versuchen wir, neue Wege zu gehen, um zu einer entsprechenden Angleichung und zu fairen Lösungen für alle Betroffenen zu kommen. Ich hoffe in diesem Fall auch auf Ihre Zustimmung und Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrats erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Ju­li 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden, (Straßenver­kehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967, (22. KFG-Novelle) und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden.

 


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