BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 227

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

44. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985 geändert wird (131 und 159/NR sowie 6845/BR der Beilagen)

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen nun zum 44. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Hermann Haller übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Hermann Haller: Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forst­wirt­schaft­liche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985 geändert wird, liegt Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor, ich komme daher zum Antrag:

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Hans Ager: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Bundesrätin Christine Fröhlich. Ich erteile ihr dieses.

 


14.42

Bundesrätin Christine Fröhlich (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Reihe von EU-Richtlinien, die den Ar­beitnehmerschutz betreffen. Diese Richtlinien wurden im Bereich des Bundes durch das Bundesbedienstetenschutzgesetz vollinhaltlich umgesetzt. Mit dem vorliegenden Ge­setzentwurf werden nun die Bestimmungen auch für die land- und forstwirt­schaft­lichen Landeslehrer angepasst, es wird somit die EU-Konformität erreicht.

Die zunehmende Bedeutung der Bildung im Bereich der Landwirtschaft wird auch durch diese Umsetzung des Sicherheits- und Schutzgedankens dokumentiert. Die Um­setzung dieser Schutzeinrichtung für die land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer ist ein wesentlicher Punkt zur generellen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Schutzbedingungen. Während der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in den österreichischen Landwirtschaftsschulen soll auch für diese erkennbar sein, dass den Einrichtungen der Sicherheit besonderes Augenmerk geschenkt wird. Mehr als 12 000 Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit landwirtschaftliche Berufs- und Fachschu­len. Dank der immer wieder betonten Bedeutung des ländlichen Raumes und der Nachhaltigkeit hat sich in der ländlichen Bevölkerung der Wille zu einer umfassenden Bildung in allen Bereichen der Landwirtschaft durchgesetzt.

Für die Landwirtschaftsschulen in Tirol kann ich sagen, dass gerade in den letzten Jah­ren sehr viele Aktivitäten gesetzt wurden. So ist es der Umsicht und der Verantwortung unseres Agrarlandesrats Landeshauptmann-Stellvertreter Ferdinand Eberle und Hofrat Dr. Franz Krösbacher zu verdanken, dass im Jahre 2002 ein neues Gesamtkonzept er­arbeitet wurde. Dieses Konzept ist zukunftsorientiert in Richtung einer Weiterent-


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