Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 175

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erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stim­menmehrheit.

Der Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Hee­resgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnis­ge­setz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003 und das Ar­beitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden (Wehrrechtsänderungsge­setz 2003 – WRÄG 2003) (260 d.B. und 333 d.B. sowie 6928/BR d.B. und 6949/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Saller übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Josef Saller: Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungs­aus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisge­setz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003 und das Arbeits­platz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden – Wehrrechtsänderungsgesetz 2003. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. De­zem­ber 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn ... (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Abstimmen!) – Herr Präsident Gruber, diese Anordnung obliegt dem Herrn Präsidenten!

Ich höre, Herr Kollege Schennach hat seine Wortmeldung zurückgezogen.

Eine weitere Wortmeldung liegt von Herrn Kollegem Mag. Gudenus vor.

Wünschen Sie das Wort? (Rufe bei der ÖVP: Zurückgezogen! – Bundesrat Mag. Gu­denus – auf dem Weg zum Rednerpult –: Auch zurückgezogen! – Allgemeine Heiter­keit und Beifall.)

Also ich bin davon informiert, dass ÖVP und SPÖ ihre Redner kollektiv zurückgezogen haben – und soeben auch die Grünen, höre ich. Von den Freiheitlichen liegt eine solche Erklärung nicht vor, wir können darüber auch nicht verfügen, aber Herr Kollege Gudenus hat seine Wortmeldung jetzt jedenfalls zurückgezogen.

Wir kommen nun zur Abstimmung (Unruhe im Saal – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen), und ich bitte, den Abstimmungsvorgang, der erbeten wurde, nicht zu unterbrechen.

 


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