Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 39

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desgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister geschaffen und das Vermes­sungsgesetz geändert wird, beschäftigt.

Er stellt nach eingehender Beratung dieser Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Giefing das Wort.

 


10.16

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Grundsätzlich bin ich natürlich der Meinung, dass eine moderne öffentliche Verwaltung auch vor dem Einsatz moderner Kommunikationstechnologien nicht Halt machen darf. Für mich ergeben sich in diesem Zusammenhang jedoch einige Fragen: Welche Kosten hat hierfür in Zukunft der Bürger zu tragen? Was kostet es vor allem die Gemeinden? Was sind insbesondere die Einsparungseffekte im Bund?

Es mag richtig sein, dass dieses Gesetz den Kontakt zwischen Bürger und Staat verbessern kann. Einige Problemkreise gilt es jedoch besonders zu beachten: einerseits den Datenschutz und die Datensicherheit und andererseits den einfachen und gleichen Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Le­bensraum – egal, ob sie auf dem Land oder in einer Stadt leben.

Die Gemeinden werden ab dem Jahr 2008 verpflichtet, das E-Government-Gesetz in ihrem Bereich zu vollziehen. Da müsste es, wie viele andere Male auch schon, heißen: Wer anschafft, zahlt! – Hier ist es aber wieder einmal so, dass derjenige, der anschafft, nicht zahlt.

Einsparungen für den Bürger kann ich in diesem Zusammenhang keine erkennen. Der Bürger zahlt für den Kartenleser 10 €, er zahlt 10 € für die Signatur, und er wird 70 € für die Karte zahlen – insgesamt also in etwa 90 €. Wenn er sich bei einer Abfrage dann 48 Cent erspart, heißt das, dass er einige hundert Abfragen machen muss, um den Einsatz von 90 € hereinzubringen. Also von Einsparung für den Bürger keine Spur!

Ich behaupte weiters, dass dieses Gesetz nicht verstanden wird. Es ist sehr kompli­ziert. Meiner Meinung nach genügt es nicht, ein Gesetz zu machen, sondern es muss auch akzeptiert werden. Es wurden von unabhängigen Professoren, welche dieses Gesetz geprüft haben, auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Es greift auch in die Länder- und Verwaltungsorganisation und somit auch in die Länderkompetenzen ein. Daher sind verfassungsrechtliche Bedenken gegeben, wenn diese Regelung in einem Bundesgesetz erfolgt und nicht in eine Verfassungsbestimmung aufgenommen wird.

Das Risiko der Zustellung wird von den Verwaltungsbehörden auf den Einzelnen abge­schoben. Weiters ist ungeklärt, wer in diesem Zusammenhang für die Beschwerden der Bürger verantwortlich sein soll. Ist dies derselbe Beamte oder dieselbe Beamtin, die für die Stammzahlenregisterbehörde zuständig ist und die dann gleichzeitig eine eventuelle Beschwerde erledigt?

Ich habe auch ein Problem mit dem Datenschutz. Ich gehe davon aus, dass sich alte Menschen Dritter bedienen müssen. Wir haben gehört, dass Gemeinden angewiesen sind, Einrichtungen zu installieren, damit die Menschen dorthin gehen können. Dass man dabei Dritte ins Vertrauen ziehen muss und so die eigenen Daten preisgeben muss, hat man anscheinend hierbei nicht bedacht. Oder wollte man das?

 


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