Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 43

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auch und vor allem die Chancen, die E-Government bietet – im Interesse der Bürge­rinnen und Bürger dieses Landes!

Seitens unserer Fraktion gibt es ein klares Ja zum E-Government-Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

10.32

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Konrad zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.32

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen vor einer altbekannten Situation: Im Grunde sind wir uns alle einig, dass es ein gutes Prinzip wäre, E-Govern­ment zu haben, über die Ausführung allerdings werden wir uns auch in diesem Fall wahrscheinlich nicht einig werden können.

Im Prinzip ist E-Government eine wunderbare Sache. Ich freue mich über jeden Schritt, denn ich nicht physisch machen muss, sondern den ich am Computer erledigen kann, das bedeutet massive Zeitersparnis. Es ist, glaube ich, schon lange nötig, dass es Maß­nahmen im Bereich E-Government gibt, die den Bürgerinnen und Bürgern den Alltag erleichtern. Die moderne Technik bietet sehr viele Möglichkeiten. Warum sollten wir diese nicht nutzen? Wenn Urkunden elektronisch verfügbar sind und nicht jedes Mal gesucht werden müssen – dieses Problem kennen ja wohl wirklich alle –, ist das eine massive Erleichterung. Gleiches gilt, wenn die Öffnungszeiten der Behörden nicht mehr meine Amtswege bestimmen.

Das Problem an diesem Gesetz ist allerdings Folgendes: Es dient nicht in erster Linie dieser Vereinfachung von Behördenwegen für Bürgerinnen und Bürger, sondern es konzentriert sich zu einem sehr hohen Maß auf die Bürgerkarte. Diese Bürgerkarte ist aber nur das Instrument und kann nicht der Hauptzweck sein. Es drängt sich schon ein wenig der Verdacht auf, dass die Transparenz, die im Zusammenhang mit E-Go­vernment so oft strapaziert wird, doch eher auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger und nicht auf Seiten der Behörden – wo sie sehr nützlich und sehr notwendig wäre – stattfinden soll.

Ein Problem bei der Bürgerkarte ist, dass es für die Bürgerinnen und Bürger zwar die Wahlmöglichkeit gibt, die Amtswege weiterhin „real“ zu absolvieren oder das mit der Karte zu tun, allerdings wird es mit Mehrkosten verbunden sein, wenn man diese Karte nicht sofort annimmt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist schon angesprochen worden: Das Gesetz ist relativ unver­ständlich und kompliziert geschrieben. Ich sehe das jetzt nicht so sehr als ein Problem, dass die breite Masse bewegen wird; es lesen sich, ehrlich gesagt, sehr wenige Men­schen wirklich das Gesetz, in dem diese Behördenwege geregelt werden, durch. Aller­dings wäre es schon sinnvoll, ein Gesetz, das der Vereinfachung dienen soll, auch ver­ständlicher abzufassen. Gleichzeitig werden sehr viele wichtige inhaltliche Punkte im Gesetz nicht ausgeführt, sondern per Verordnungsermächtigung an den Minister oder die Ministerin delegiert.

Problematisch ist weiters, dass die Datenschutzkommission gleichzeitig mit der opera­tiven Verwaltungstätigkeit betraut ist und auch die Kontrollinstanz darstellt. Im schlimmsten Falle müsste sie gegen sich selbst ermitteln können. Das stellt sicherlich einen Interessenkonflikt dar.

All diese Punkte möchte ich aber nur am Rande streifen. Meiner Meinung nach ein sehr großes Problem und für mich absolut unverständlich ist: Warum müssen die Home­pages nicht gleich bei ihrer Einführung behindertengerecht gestaltet sein? – Es


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