Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 51

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setzen und sagen: Wir nehmen uns dieses Themas an. Es gibt nämlich immer mehr Themen, die wir debattieren, die sehr eng mit Bildung und im engeren Sinn auch mit Schule zu tun haben.

Ich bin der Ansicht, da wären wir dem Nationalrat – warum er es nicht tut, weiß ich nicht – um Etliches voran. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheit­lichen und der Grünen.) Ich glaube, er tut es deshalb nicht, weil wir hier im Bundesrat unsere Ohren als Länderkammer näher bei den Bürgerinnen und Bürgern haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen und der Grünen.)

11.05

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster hat sich Herr Präsident Weiss zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.05

 


Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Redebeiträgen der Herren Kolle­gen Giefing, der jetzt allerdings nicht mehr da ist, und Gruber konnte man den Eindruck haben, dieses Gesetzeswerk werde hier auf der Grundlage eines Dissenses mit den Bundesländern beschlossen. – Das Gegenteil davon ist wahr!

Die Länder waren in einer geradezu vorbildlichen Weise in das Zustandekommen die­ses Projektes eingebunden, das Zustandekommen dieses Gesetzes wurde von den Ländern geradezu ausdrücklich gefordert. Dass es natürlich im Begutachtungs­verfah­ren um das Ringen um die beste und praxisgerechteste Lösung unterschiedliche Anre­gungen und Betrachtungsweisen gegeben hat, ist völlig klar und auch Zweck einer solch ausführlichen Begutachtung. Da Sie das Bundesland Salzburg zitiert haben: Ich war kürzlich bei einer Besprechung, bei der sich der Vertreter des Landes Salzburg aus­drücklich damit zufrieden gezeigt hat, wie mit den vom Land vorgebrachten Be­denken etwa hinsichtlich der Kostenfolgen und so weiter umgegangen wurde, weil es eben auch die notwendigen Klarstellungen dazu gegeben hat.

Herr Kollege Gruber hat am Schluss seiner Rede die Auffassung vertreten, es handle sich um ein Gesetz, das der Verwaltung diene. Er hat offenkundig gemeint, dass es nur oder in erster Linie der Verwaltung diene. Ich will nicht weiter ausführen, was bereits ge­sagt wurde, aber ich meine, dass es letztlich auch sehr dem Bürger und der Ver­einfachung seiner Kontakte mit der Behörde dient. Das heißt aber natürlich auch, dass es den Landesverwaltungen und auch den Gemeindeverwaltungen dient.

Der Konsens, der mit den Ländern erzielt werden konnte, reicht auch so weit, einige verfassungsrechtliche Unschärfen in Kauf zu nehmen, weil wir mit der bestehenden Zuständigkeitsverteilung keinen tauglichen Maßstab mehr haben, den man an solche neue zuständigkeitsübergreifende Entwicklungen anlegen könnte. Auch diese Fragen sind im Konsens mit den Ländern verhandelt worden.

Herr Kollege Giefing hat die Auffassung vertreten, die Gemeinden seien angewiesen, dem Bürger beispielsweise bei der Erledigung elektronischer Anträge zu helfen, und der Bürger sei dadurch veranlasst, seine Daten am Gemeindeamt preiszugeben.

Nun ist zunächst festzuhalten, die Gemeinden und auch die Bezirkshauptmann­schaf­ten sind keineswegs dazu verpflichtet, dieses Service zu bieten – jedenfalls nicht durch das Gesetz. Sie sind dazu ermächtigt, hier einen sinnvollen Beitrag für die Bürger zu leisten, indem sie auch jenem Bürger, der keine Bürgerkarte hat, der über keinen Inter­netzugang verfügt, die Möglichkeit eröffnen können, ebenfalls zu den Vorteilen etwa hinsichtlich der Gebührenfrage des E-Government zu kommen, indem sie nämlich für ihn einen Antrag signieren und damit nichts anderes tun, was der Gemeindesekretär einer Gemeinde bisher in der Regel ja auch getan hat. Die Bürger sind ja zu ihm


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