Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 124

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Es erscheint mir auch wichtig, darauf hinzuweisen, weil das in der Öffentlichkeit immer anders dargestellt wird: Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 wurde von der sozial­demokratischen Fraktion angefochten, und in der Folge wurde eine Regelung aufge­hoben, die in den Grundzügen aus den Jahren 1995/1997 stammt. Und ich darf die Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion auch daran erinnern, dass der Einkommensbegriff, der nunmehr kritisiert wird, im Jahr 1997 durch eine von der sozialistisch geführten Regierung initiierte Änderung herbeigeführt wurde. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.07

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offenkundig auch nicht.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Ergänzung des Abkommens vom 29. März 1961 über die ERP-Counterpart-Regelung (473 d.B. und 523 d.B. sowie 7072/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Bundesrat Johann Giefing. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Johann Giefing: Verehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Ergänzung des Abkommens vom 29. März 1961 über die ERP-Counterpart-Regelung.

Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme somit zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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