Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 190

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jeder Information sofort alle zu alarmieren, und dann sollen sie natürlich auch gelegent­lich, wenn etwas passiert, als Sündenbock herhalten, indem man ihnen vorwirft, dass sie nicht zeitgerecht, umfassend und so weiter informiert hätten. Wenn man das aber alles haben will, und das zeigt auch die Diskussion in den Vereinigten Staaten auf diesem Sektor, dann müsste man ihnen auch die entsprechenden personellen und rechtlichen Möglichkeiten in die Hand geben. Das möchte ich zum Schluss anmerken.

Meine Fraktion stimmt selbstverständlich der Reparatur des Militärbefugnisgesetzes zu und hofft sehr stark, dass die Sozialdemokraten den Rechtsschutzbeauftragten nicht wieder beim Verfassungsgerichtshof sozusagen anprangern werden, dass er eben weisungsgebunden und nicht weisungsfrei ist. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Reisenberger: Was ist das für ein Demokratiever­ständnis?!)

21.12

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schenn­ach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


21.12

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Die Stunde ist vorgerückt. Im Wesentlichen sind die Positionen bezogen. Da Herr Kühnel offensichtlich das Prinzip nicht verstehen will: Es geht hier um Weisungsfreiheit, Herr Kollege Kühnel. Dabei handelt es sich um ein anderes rechtsstaatliches Prinzip, als wenn ich einen Ministersekretär weisungsfrei mache, was es de facto nicht gibt, oder einen Beamten des Ministeriums. Die Alternative ist ein Weisungsfreier, der auf die Rechte der Betroffenen achtet. Sie wissen doch, dass wir Rechtsschutzbeauftragte in all jenen Gesetzen haben, mit denen nachrichtendienst­liche Befugnisse in den letzten Jahren, genau genommen seit 1997, erweitert wurden. Das ist in der Strafprozessordnung bei Rasterfahndung und Lauschangriff der Fall, im Sicherheitspolizeigesetz und eben auch im Militärbefugnisgesetz. Das sind die drei Bereiche. In allen drei Bereichen haben wir hier diskutiert – 1997 zugegebenermaßen nicht ich, doch die Diskussionen sind bekannt – und bei diesem Gesetz haben wir gesagt, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz so nicht durchgehen lassen wird, da es sich um ein staatliches Organ, ein weisungsgebundenes Organ handelt und das nicht mit einer einfachgesetzlichen Materie zu bewältigen ist.

Sie haben das nicht zur Kenntnis genommen, Herr Kühnel, wie Sie so manches nicht zur Kenntnis nehmen. Ich bin auch der Meinung, dass es nicht das Schlimmste ist, wenn der Verfassungsgerichtshof einmal ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestim­mung aufhebt, aber wenn es Usus wird, dass gesetzliche Bestimmungen immer und immer wieder – ich erinnere an verschiedene Gesetzesmaterien der letzten Monate – aufgehoben werden, dann spricht das nicht für die legistische Arbeit einer Bun­desregierung. (Bundesrat Dr. Böhm: Früher hat man gleich ein Verfassungsgesetz beschlossen!) – Ja, Kollege Böhm! Da waren Sie und wir in Opposition und haben das auch immer angeprangert. Sie sollen das jetzt nicht als Leistung darstellen, dass man das damals gleich als Verfassungsgesetz mit beschlossen hat, sondern als Kritik, nehme ich doch an. (Bundesrat Dr. Böhm: Ja genau, das war schlimm!)

Kollege Kühnel! Ich meine, der Einzige, der wirklich ein Problem damit hat, ist der Herr Innenminister, der einfach nicht weiß, wie er mit solchen Aufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof als auf die Republik vereidigter Minister umzugehen hat und wie er darauf reagieren soll.

Nun, Sie probieren es jetzt wieder, und es ist wieder ein weisungsgebundenes Organ. Das ist auch einer der Gründe, warum wir nein sagen, denn wir wollen einen weisungs­freien Rechtsschutzbeauftragten. Das ist uns wichtig. Ansonst möchte ich hier nicht


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