Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 86

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was auch immer macht. Im gegenständlichen Fall folgen wir aus Gründen – ich sage es ganz ehrlich – der politischen Taktik dem Beispiel unserer Freunde im Nationalrat, die diesem Gesetz in dritter Lesung ihre Zustimmung gegeben haben, und zwar auch nicht aus Begeisterung, sondern um deutlich zu machen, dass wir für bestimmte Maßnahmen eintreten, dass wir das Ja dazu für besonders vorrangig halten. Aber die Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat hatten wenigstens die Möglichkeit, in zweiter Lesung zu markieren, in welchen Teilen sie wirklich dafür sind und in welchen nicht. Diese Möglichkeit fehlt uns im Bundesrat.

Und dabei, meine Damen und Herren, wenn ich zumindest als Zielvorstellung einen lebendigen Parlamentarismus anpeile, geht es ja nicht nur um das psychische Wohlbefinden des Kollegen Schennach und mir, sondern es geht auch darum, dass vielleicht in einer konkreten Situation der Bundesrat in dem einen Fall einen Einspruch erheben und in dem anderen Fall zustimmen könnte. – Und genau das ist der Kernpunkt.

Noch einmal: Ziel unseres gemeinsamen, von allen Fraktionen des Hauses – damals war es klar, da waren es vier – getragenen Antrags war: Wir wollen dieses Zusam­menbinden unterschiedlicher Materien in einem Gesetz erstens gar nicht, aber wenn es denn schon vorkommt – wir können dem Nationalrat oder der Mehrheit des Na­tionalrates nicht vorschreiben, welche Art von Gesetzen zusammenfügt wird –, dann wollen wir für uns das Recht des Teileinspruchs haben, um hier in der Abstimmung diese Bündelung wieder aufschnüren zu können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich weiß schon, dass mein Beliebtheitsgrad auf dieser Seite des Hauses (in Richtung ÖVP und Freiheitliche) begrenzt ist, aber bei dieser Sachfeststellung hätten durchaus alle applaudieren können, denn wir haben das auch allesamt beschlossen. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen und den Freiheitlichen.) – Gut, ich nehme das zur Kenntnis. (Ruf bei der ÖVP: Sie können sich noch einen Schlussapplaus abholen!) – Sie meinen, wenn ich rasch genug aufhöre. Das ist jetzt auch der Fall.

Ich wollte betonen – das ist in der Debatte von einigen Seitenbemerkungen abge­sehen, die wir in der Sache ignorieren können, auch geschehen –, dass wir vom Standpunkt des Bundesrates deutlich machen sollten, dass wir zu diesem gesamt­haften Ja und Nein nicht gezwungen werden wollen. Daran hat sich nichts geändert. Unser Antrag genießt weiterhin die Unterstützung des ganzen Hauses. Wir werden nicht locker lassen, um uns dieses Stück gesetzgeberischer Autonomie zu erkämpfen. (Allgemeiner Beifall.)

13.57


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Der steht gar nicht auf der Liste! – Bundesrat Konecny: Das freie Mandat!)

 


13.57.34

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Kollegen und Kolleginnen! Wir sprechen heute über ein Budgetbegleitgesetz, welches für mich deshalb eine gewisse Bedeutung hat, weil ein Aufruf und eine Ent­schließung aus dem letzten Jahr, in der sich der Bundesrat dafür aussprach, dass nur zusammengehörige Themen in einem Budgetbegleitgesetz zusammengefasst werden sollen, hier auch umgesetzt werden.

Wenn wir uns erinnern, wissen wir, dass es einmal ein Budgetbegleitgesetz mit 113 Einzelgesetzen gegeben hat. Letztes Jahr gab es eines mit 83 Gesetzen, dieses


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