Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 111

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Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006, liegt dem Hohen Haus schriftlich vor. Ich möchte mich daher auch in diesem Zusammenhang auf die Antragstellung beschrän­ken.

Der Justizausschuss hat nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 ebenso mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag gestellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte um den letzten Bericht.

 


15.16.49

Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Herr Präsident! Zum nächsten Tagesordnungs­punkt, zum Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend eine Ge­richtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006, liegt der Bericht ebenfalls in schrift­licher Form vor. Ich möchte mich daher in diesem Zusammenhang ebenso auf die Antragstellung beschränken.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 auch hier mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nati­onalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsan­wälte und Ziviltechniker 2006.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhellig­keit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend eine Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechtsnovel­le 2006.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

15.18.4412. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2006 – VerwGesRÄG 2006) (1069 d.B. und 1239 d.B. sowie 7462/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

 


Berichterstatter ist Herr Bundesrat Einwallner. – Ich bitte ihn um den Bericht.

 


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