Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 117

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stelle, die ja praktisch nur für die Leerkassettenvergütung zuständig war, wirklich keine sehr guten waren. Aus diesem Grund hat man sich auch dazu entschieden, hier diese neue Stelle, den Urheberrechtssenat, einzurichten.

Ich gebe hier zu bedenken und nehme an, dass der Hohe Bundesrat das auch weiß, dass es statt dieser Aufteilung, nämlich zwei Vertreter aus der Wirtschaftskammer, zwei aus der Arbeiterkammer, ein Künstlervertreter, ein Richter und zwei Vertreter der Verwertungsgesellschaften, künftig so sein wird, dass drei unabhängige Richter im Urheberrechtssenat tätig sein werden und all die notwendigen Entscheidungen treffen werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass hier sicherlich unparteiische und der Sache dienliche Entscheidungen getroffen werden und dass wir mit dieser neuen Regelung sicherlich einen ganz wesentlichen Fortschritt auch in der Effizienz des Entscheidungsfindungs­prozesses geschaffen haben.

Ich glaube auch aus diesem Grund, dass dieser vorliegende Entwurf des Verwertungs­gesellschaftenrechtsänderungsgesetzes wirklich ein Meilenstein in der Fortentwicklung dieser doch sehr diffizilen Rechtsmaterie sein wird und in Zukunft sicherlich auch für mehr Ordnung in diesem Bereich sorgen wird. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer, Ing. Kampl und Vilimsky.)

15.39


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es dazu noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nicht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kolle­gen vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.40.0113. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensions­gesetz 1965, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Land- und Forstarbei­ter-Dienstrechtsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundesleh­rer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungs­gesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Bundestheaterpensions­gesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2005) (1190 d.B. und 1243 d.B. sowie 7434/BR d.B. und 7448/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

 


Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich bitte ihn um den Bericht. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.) – Nein? Entschuldigung! Das ist hier falsch vermerkt. In Überein­stimmung mit dem Ausschussbericht ist Herr Bundesrat Mag. Baier Berichterstatter.

 


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